- Litera aReaktionsgleichungen samt Nebenprodukten
- Litera bvereinfachte Verfahrensfließbilder und Massenbilanzen, welche Emissionsquellen und Wasserverbrauch / Abwasseranfall aufzeigen
- Litera cBeschreibung prozessintegrierter Techniken der Abwasserbehandlung an der Quelle, einschließlich deren Leistungsfähigkeit;
BGBl. II Nr. 241/2023
Änderungen durch diese Kundmachung
Anlage E
Alle Herkunftsbereiche aus IE-Richtlinien-Anlagen
Tabelle 1
Kataster der Wasser- und Abwasserströme gemäß Paragraph eins, Absatz 8, Ziffer 5, Litera a
- Ziffer römisch einsInformationen über die wesentlichen Prozesse in der Abfallbehandlung einschließlich:
- Ziffer römisch zweiInformationen über die Abwasserströme in der Produktion, wie:
- Litera aMittelwerte und Schwankungsbreite des Durchflusses und wasserspezifische Eigenschaften wie pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit
- Litera bdurchschnittliche Konzentrations- und Frachtwerte von an der Messstelle jeweils relevanten Schadstoffen/Parametern und deren Schwankungsbreite wie CSB/TOC, Stickstoff-Komponenten, Phosphor, Metalle, Salze, spezifische organische Verbindungen,
- Litera cBei schlecht abbaubarem Abwasser: Daten über die biologische Eliminierbarkeit wie BSB, BSB/CSB-Verhältnis, Zahn-Wellens-Test, Potenzial für biologische Hemmung (zB Nitrifikation);
- Ziffer römisch dreiInformationen über die zur Erfassung der vorgenannten Informationen implementierte Überwachungsstrategie.
Tabelle 2
Mindesthäufigkeiten der Eigenüberwachung gemäß § 4 Abs. 4
Stoff- oder Parameterbezeichnung | Verfahren zur Abfallbehandlung | Mindesthäufigkeit der Überwachung a) |
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) | Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) c) |
Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX) | Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Monatlich b) c) |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) d) e) | Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Monatlich b) c) |
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) c) | |
Cyanid – leicht freisetzbar (CN-) | Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) c) |
Kohlenwasserstoff- Index (KW-Index) | Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder | Monatlich b) c) |
Behandlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten, die flüchtige Fluorkohlenwasserstoffe (VFC) und/oder flüchtige Kohlenwasserstoffe (VHC) enthalten | ||
Erneute Raffination von Altöl | ||
Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen | ||
Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser | ||
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) c) | |
Arsen (As), Cadmium (Cd), Chrom (Cr), Kupfer (Cu), Nickel (Ni), Blei (Pb), Zink (Zn) | Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder | Monatlich b) c) |
Behandlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten | ||
Mechanisch-biologische Abfallbehandlung | ||
Erneute Raffination von Altöl | ||
Chemisch- physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen | ||
Chemisch- physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen | ||
Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel | ||
Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser | ||
Arsen (As), Cadmium (Cd), Chrom (Cr), Kupfer (Cu), Nickel (Ni), Blei (Pb), Zink (Zn) | Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) c) |
Blei (Pb) | Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung | Monatlich f) |
Mangan (Mn) | Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) c) |
Sechswertiges Chrom (Cr-VI) | Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) c) |
Quecksilber (Hg) | Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder | Monatlich b) c) |
Behandlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten | ||
Mechanisch-biologische Abfallbehandlung | ||
Erneute Raffination von Altöl | ||
Chemisch- physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen | ||
Chemisch- physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen | ||
Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel | ||
Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser | ||
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) c) | |
PCDD/F | Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung | Einmal alle sechs Monate |
PFOA g) | Alle Abfallbehandlungen außer Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung | Einmal alle sechs Monate b) |
PFOS g) | Alle Abfallbehandlungen außer Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung | Einmal alle sechs Monate b) |
Phenolindex e) | Erneute Raffination von Altöl | Monatlich b) |
Chemisch- physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen | Monatlich b) | |
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) | |
Gesamtstickstoff (TNb) e) | Biologische Abfallbehandlung | Monatlich b) |
Erneute Raffination von Altöl | ||
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) | |
Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) d) e) | Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Monatlich b) |
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) | |
Gesamtphosphor (Pges) e) | Biologische Abfallbehandlung | Monatlich b) |
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) | |
Abfiltrierbare Stoffe (AFS) e) | Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Monatlich b) |
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen | Täglich b) | |
Ammonium-Stickstoff (NH4-N) | Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung | Monatlich f) |
Chlorid (Cl-) | Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung | Monatlich f) |
Sulfat (SO42-) | Behandlung von Schlacken und Rostaschen aus der Abfallverbrennung | Monatlich f) |
- Litera aWenn die chargenweise Einleitung seltener als mit der Mindesthäufigkeit der Überwachung stattfindet, wird die Überwachung einmal pro Charge vorgenommen.
- Litera bIm Einzelfall kann die Überwachungshäufigkeit reduziert werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen. Eine ausreichende Stabilität ist gegeben, wenn mindestens 80% der Messwerte eines Jahres (Mindestanzahl 12 Messungen) die Hälfte der jeweiligen im Bescheid auferlegten Emissionsbegrenzung unterschreiten und die Schwankung um den Mittelwert aller Messungen im Jahr maximal 10% der in der Verordnung festgelegten Emissionsbegrenzung beträgt.
- Litera cBei Indirekteinleitung kann die Überwachungshäufigkeit reduziert werden, wenn die betreffenden Schadstoffe in der nachgeschalteten Abwasserbehandlungsanlage so stark reduziert werden können, dass die emittierte, aus der Abfallbehandlung stammende Fracht dadurch nicht größer wird als bei Einhaltung der Emissionsbegrenzung für direkte Einleitung und die empfangende Kläranlage zustimmt. Die empfangende Kläranlage muss über einen Konsens zur Ableitung des Stoffes verfügen.
- Litera dÜberwacht wird entweder der Parameter TOC oder der CSB.
- Litera eBei Indirekteinleitung ist die Überwachung nur auf Verlangen der empfangenden Kläranlage erforderlich.
- Litera fIm Einzelfall kann die Überwachungshäufigkeit auf einmal alle sechs Monate reduziert werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen. Eine ausreichende Stabilität ist gegeben, wenn mindestens 80% der Messwerte eines Jahres (Mindestanzahl 12 Messungen) die Hälfte der jeweiligen im Bescheid auferlegten Emissionsbegrenzung unterschreiten und die Schwankung um den Mittelwert aller Messungen im Jahr maximal 10% der in der Verordnung festgelegten Emissionsbegrenzung beträgt.
- Litera gÜberwacht wird nur, wenn der Stoff im Kataster der Wasser- und Abwasserströme gemäß Paragraph eins, Absatz 8, Ziffer 5, Litera a, als zu erwartender Inhaltsstoff nicht ausgeschlossen ist.