StGBl. Nr. 304/1920
Vollzugsanweisung der Staatsregierung, betreffend das Inkrafttreten gewisser internationaler Kollektivverträge
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 5neu
Anlage römisch fünf. Übereinkommen, über die Gründung eines ständigen landwirtschaftlichen Institutes in Rom
Anmerkung, Wird bei 89/01 dokumentiert).