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BGBl. II Nr. 240/2008

kundgemacht 08.07.2008 RIS↗
Änderung der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (3. Novelle zur PBStV)
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geändert wird (3. Novelle zur PBStV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 240/2008× zu PBStV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) 1151 § 0↗RIS↗
Anl. 6geändertText, Überschrift, Tabelle, Z 621 (entfallen), Schlussteil (entfallen), lit bzw (entfallen), lit ca (entfallen), Z 104 (entfallen), Z 3 (entfallen), Z 313 (entfallen), Z 312 (entfallen), Z 341 (entfallen), Z 302 (entfallen), Z 541 (entfallen), Z 8 (entfallen), Z 1 (entfallen)
in Kraft 01.03.2004 – 30.09.2008 · idF BGBl. II Nr. 101/2004 · danach: BGBl. II Nr. 240/2008 Anl. 6↗RIS↗
in Kraft 01.10.2008 – 11.03.2010 · idF BGBl. II Nr. 240/2008 · danach: BGBl. II Nr. 83/2010 Anl. 6↗RIS↗
Anlage 6 (§ 10)
(§ 10) Katalog der Prüfpositionen
Dieser Katalog enthält die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in eine der Prüfpositionen Mängelgruppen. Die Entscheidung
Dieser Katalog enthält über die häufigsten Mängel und ihre Zuordnung in die entsprechende Mängelgruppe liegt in der pflichtgemäßen Entscheidung des für die
eine der Mängelgruppen Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen Organs. Die Entscheidung über die Zuordnung in die
entsprechende Mängelgruppe liegt in der pflichtgemäßen Entscheidung Prüfnummern
des für die Prüfung oder Begutachtung verantwortlichen Organs. Formblatt
Prüfnummern
Anlage 1
Position
Zuordnung
Anmerkung
1
Mängelgruppe Bremsanlage
1.1
Mechanischer Zustand und Funktion
1.1.1
Bremspedallagerung (Betätigungseinrichtung)
schwergängig (bei ausreichender Wirkung der Betriebsbremse)
LM, SM
Lagerung ausgeschlagen
SM
Verschleiß/Spiel zu groß
SM
Lagerung gebrochen
GV
1.1.2
Zustand des Pedals und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung
Weg übermäßig oder keine ausreichende Wegreserve vorhanden
LM, SM, GV
Freigängigkeit der Bremse beeinträchtigt
Bremse löst nicht einwandfrei
SM, GV
Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenützt
SM
Bruchgefahr, nicht betätigbar
GV
Bremswirkung kann nicht erreicht werden
GV
Bremsbetätigungseinrichtung offensichtlich nicht im Originalzustand bzw. abgeändert (außer Genehmigung vorhanden)
GV
1.1.3
Vakuumpumpe oder Kompressor und Behälter
übermäßige Dauer um Druck/Vakuum für eine ausreichende Bremswirkung aufzubauen
SM
Luftdruck bzw. Vakuum für mindestens 2 Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung unzureichend (auch bei ungenauer Manometeranzeige)
SM
bei nicht erreichter Hilfsbremswirkung
GV
spürbarer Druckabfall durch Luftaustritt oder hörbarer Luftaustritt
SM, GV
Frostschutzeinrichtung nicht funktionstüchtig
SM
Leitungen unsachgemäß befestigt, deformiert, unsachgemäß repariert oder stark korrodiert
SM
offensichtliche Änderung des Bremssystems
SM
Typenschild fehlt
VM
Leitungen stark beschädigt, stark korrodiert oder stark undicht
GV
1.1.4
Druckwarnanzeige, Manometer
arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaft
LM, SM
1.1.5
Handbremsventil Betätigungseinrichtung
gebrochen oder beschädigt übermäßiger Verschleiß
SM
Ventil arbeitet fehlerhaft
SM
Betätigungseinrichtung unsicher an Ventilspindel befestigt oder Ventilkörper ungenügend gesichert
SM
Verbindungen locker oder Leckage im System
SM
Funktion ungenügend
SM
nicht feststellbar
GV
1.1.6
Feststellbremse, -bremshebel, -ratsche
Betätigungskraft zu groß
LM
Feststellratsche hält nicht ausreichend
SM, GV
übermäßiger Verschleiß an Hebellagerung oder an Ratschenvorrichtung
SM
übermäßiger Hebelweg
SM
1.1.7
Bremsventile
(Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.)
beschädigt, Luftaustritt
LM, SM, GV
Ölaustritt aus System
LM, SM
unsicher befestigt/unsachgemäß montiert
SM
Austritt von Hydraulikbremsflüssigkeit
GV
Funktion mangelhaft
SM, GV
1.1.8
Kupplungsköpfe für Anhängerbremsen
Absperrhähne oder selbstabsperrendes Kupplungskopfventil schadhaft
SM
unsicher befestigt/unsachgemäß montiert
SM
Leckage
SM
Schutzklappe für Anhängeranschluss fehlt
SM
1.1.9
Energievorratsbehälter, Druckluftbehälter
beschädigt, korrodiert, undicht,
LM, SM, GV
Entwässerungseinrichtung ohne Funktion
SM
unsicher befestigt/unsachgemäß montiert
LM, SM, GV
Behälterschild/Aufschrift fehlt/unlesbar
SM, VM
unsachgemäße Reparatur
SM, GV
übermäßig Wasser/Öl in den Behältern
SM
1.1.10
Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (hydraulische Anlagen)
Bremskraftverstärker schadhaft oder ohne Wirkung
SM
Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht
SM, GV
Hauptbremszylinder unsicher befestigt
SM, GV
Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt
SM
Warnanzeige für Bremsflüssigkeitsstand arbeitet fehlerhaft
SM
offensichtliche Änderungen an der Bremsanlage
SM
Vorratsbehälter unsachgemäß befestigt oder beschädigt
SM
1.1.11
Bremsleitungen
Ausfall- oder Bruchgefahr
GV
undichte Leitungen oder Kupplungskopfanschlüsse
SM, GV
beschädigt oder korrodiert
LM, SM
falsche Verlegung
SM, GV
unsachgemäß repariert
SM, GV
Prüfanschluss fehlt oder defekt
SM
1.1.12
Bremsschläuche
Ausfall- oder Bruchgefahr
GV
Beschädigung, Scheuerstellen, Bremsschläuche zu kurz, verdreht eingebaut
SM, GV
undichte Schläuche oder Anschlüsse
SM, GV
Ausbeulung des Schlauchs unter Druck
GV
Porosität
LM, SM, GV
unsachgemäß repariert
SM, GV
1.1.13
Bremsbeläge, -klötze
Verschleiß
LM, SM, GV
verschmutzt (Öl, Fett usw.)
SM, GV
falscher Belag, Ausfallsgefahr
SM, GV
1.1.14
Bremstrommeln, Bremsscheiben
Bremsscheibe trägt auf weniger als 90% der Reibfläche
SM
Verschleiß, übermäßige Riefenbildung, Risse, ungenügend gesichert oder gebrochen
LM, SM, GV
verschmutzt (Öl, Fett usw.)
SM,GV
Bremsträger locker
GV
unrund (über 20%)
SM
Abänderungen
SM, GV, VM
1.1.15
Bremsseile, -zugstangen, -hebel, -gestänge
Betätigungskräfte zu groß
LM
Seile beschädigt, unsachgemäß verlegt
SM, GV
Ausfallgefahr
SM, GV
übermäßiger Verschleiß oder übermäßige Korrosion
SM, GV
Seil- oder Zugstangenverbindung ungenügend gesichert
SM, GV
Seilführung schadhaft
LM, SM
Ummantelung der Seilhülle gebrochen
LM
Beeinträchtigungen der Freigängigkeit der Bremsanlage
SM
übermäßige Hebel-, Zugstangen- oder Gestängewege infolge falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes
SM
Bremswellenlager ausgeschlagen oder schwergängig
SM
1.1.16
Radbremszylinder (einschließlich Federspeicherzylinder)
Entlüftungsschraube defekt
LM
gerissen oder beschädigt
SM, GV
undicht
SM, GV
unsicher befestigt/unsachgemäß montiert
SM, GV
übermäßig korrodiert
SM, GV
übermäßiger Weg des Kolbens oder der Membrane
SM, GV
Staubschutz fehlt oder ist übermäßig beschädigt
SM
schwergängig
SM, GV
Nachstellanzeige außer Funktion
SM
1.1.17
Bremskraftregler
Gestänge defekt
SM, GV
falsch eingestellt
SM, GV
festgefressen, unwirksam
SM, GV
fehlt
SM, GV
undicht
SM, GV
ALB / EBS – Schild fehlt
VM
1.1.18
Automatische Gestängesteller
festgefressen oder zu großer Weg infolge übermäßigen Verschleißes oder falscher Einstellung
SM, GV
schadhaft
SM
1.1.19
Retarder (soweit vorhanden oder erforderlich)
unsichere Verbindungen oder Befestigungen
SM
schadhaft
SM
1.1.20
Auflaufeinrichtung
Staubmanschette leicht beschädigt, porös
LM
Staubmanschette stark beschädigt oder fehlt
SM
Führung übermäßiges Spiel
SM
Dämpfer/-lagerung schadhaft
SM
festgefressen
GV
Rückfahrsperre bei Vorwärtsfahrt nicht selbstlösend
SM, GV
Abreißseil schadhaft oder fehlt
SM
Betätigungsweg zu groß
SM
1.2
Betriebsbremse
Wirkung und Wirksamkeit
1.2.1
Wirkung (schrittweise Steigerung bis zur maximalen Bremskraft)
ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern
SM, GV
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 80% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft
SM
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft
GV
(Im Fall der Prüfung auf der Straße für Fahrzeuge, die nicht auf Bremsenprüfständen geprüft werden können: übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden)
Bremskraft nicht abstufbar
SM, GV
Anmerkung:
Die Unrundheit bezieht sich auf die Bremskraftschwankung innerhalb mehrerer Radumdrehungen bei konstanter Betätigungskraft bzw. konstantem eingesteuerten (hydraulischem oder pneumatischem) Druck.
Diese ist bei einem konstanten eingesteuerten Druck zwischen 1 und 3 bar bei pneumatischen Bremsanlagen zu messen.
Bei nicht pneumatischen Bremssystemen ist sinngemäß vorzugehen.
Verlustzeit der Bremse an einem Rad zu lang
SM
übermäßige Bremskraftschwankungen auf Grund verzogener Trommeln oder Scheiben
SM
Bei einer Unrundheit von mehr als 20% ist eine übermäßige Bremskraftschwankung anzunehmen
1.2.2
Wirksamkeit
Anmerkung:
Hochrechnung bzw. Ballastierung ist nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M1, N1, O1 und O2.
Hochrechnung bzw. Ballastierung ist außerdem nicht erforderlich bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung alle Bestimmungen über die Verteilung der Bremskraft auf die Achsen und über die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern im vorgeführten Zustand einhält ("EG-Bremsbänder").
Die Ballastierung oder Niederspannung ist außerdem nicht erforderlich, wenn beim tatsächlichen Gesamtgewicht die für die Erzielung der geforderten Abbremsung beim höchsten zulässigen Gesamtgewicht erforderlichen Bremskräfte erreicht werden.
Abbremswirkung, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als den folgenden Werten:
SM
Veränderung des Pedalweges durch „Pumpen“
SM
„Nachgeben“ des Bremspedals / Handbremshebels bei konstanter Bremskraft
SM
Abbremswirkung der Betriebsbremse, bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten, wenn durchführbar, von weniger als der Hälfte der für die Betriebsbremsanlage geforderten Mindestbremswirksamkeit
GV
Mindestbremswirksamkeit
Klasse M1, N1…………………………..50 %
Klasse M2, M3:………………………….50 %
48% bei Fahrzeugen, die nicht mit ABV ausgerüstet sind oder mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.10.1991
Klasse N2, N3, T5, C5:…………………..45 %
43% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989
Klasse O, R:………………………………43 %
40% bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.01.1989
Zugmaschinen (25 bis 40 km/h)T1, T2, T3, T4
C1, C2, C3, C4
bei Hinterradbremse ……………………..30 %
bei automatisch abschaltbarem
Allradantrieb………………..…………….40 %
Klassen L (beide Bremsanlagen):
Klasse L1e,………………………………..42 %
Klasse L2e, L6e:…………………………..40 %
Klasse L3e:………………………………..50 %
Klasse L4e:………………………………..46 %
Klasse L5e, L7e:…………………………..44 %
Klassen L (Hinterradbremsanlage):……….25 %
oder die Bremskraft liegt unter dem vom Fahrzeughersteller für die Fahrzeugachse festgelegten Bezugswerten
SM
1.3
Hilfsbremse
1.3.1
Wirkung
Bremse(n) einseitig ohne Wirkung
SM, GV
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 80% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft
SM
Bremskraft nicht abstufbar
SM, GV
Automatische Bremsanlage bei Anhängern unwirksam
SM
1.3.2
Wirksamkeit
siehe Anmerkung zu 1.2.2
für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 50% der Mindestwirksamkeit der Betriebsbremse gemäß 1.2.2 bezogen auf die zulässige Höchstmasse oder, im Fall von Sattelanhängern, auf die Summe der zulässigen Achslasten; bei Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 jedoch 2,2 m/s2
SM
1.4
Feststellbremse
1.4.1
Wirkung
siehe Anmerkung zu 1.2.2
Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 50% der größten an einem anderen Rad der selben Achse gemessenen Bremskraft.
SM
für alle Fahrzeugklassen eine Abbremswirkung von weniger als 18% in bezug auf die zulässige Gesamtmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12% bezogen auf die höchstzulässige Masse des Kraftwagenzuges, je nachdem, welcher Wert höher ist
SM, GV
1.5
Retarder und Motorbremse
Wirkung
Bremskraft nicht abstufbar (Retarder)
SM
schadhaft
SM
1.6
Blockierverhinderer
Warneinrichtung arbeitet fehlerhaft
SM
schadhaft
SM
in der Fahrzeugkombination nicht betriebsfähig
SM
1.7
Bremsflüssigkeit
Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend
SM, GV
Bremsflüssigkeitswarnlicht leuchtet oder ist defekt
SM
Bremsflüssigkeit offensichtlich verschmutzt
SM
Siedepunkt niedriger als 180° C/ Wasseranteil größer als 1,5%)
LM
Siedepunkt niedriger als 150°C/Wassergehalt größer als 2 %
SM
Bremsflüssigkeit unbrauchbar (zB Verwendung nicht geeigneter Flüssigkeiten
GV
2.
Lenkvorrichtung und Lenkrad
2.1
Mechanischer Zustand
2.1.1
Endanschlag der Lenkung
fehlt oder ohne Wirkung
GV
verstellt
LM, SM
verformt
SM
2.1.2
Schwergängigkeit
Schwergängig
LM, SM
klemmt
GV
Fahrzeug nicht sicher lenkbar
GV
2.1.3
Lenksäule
Lagerung, Verbindungselemente schadhaft oder zu großes Spiel
SM
Lenksäule gelockert oder Ausfallgefahr
SM, GV
Höhenverstellung nicht fixierbar
SM
Lenkkopflager-Gabelkopflagerspiel zu groß oder zu gering (schwergängig)
SM
Gabelkopflager ausgeschlagen
SM, GV
2.1.4
Lenkgetriebe
Mangel an den Staubmanschetten
SM
Undichtheit
LM, SM
Getriebebefestigung lose, Aufnahmeteil gerissen
SM, GV
Spiel
LM, SM
Ausfallgefahr
GV
Lenkgetriebedeckel und/oder Einstellschraube locker
SM
2.1.5
Lenkgelenke
ungenügende Sicherung der Lenkungsteile
SM, GV
Spiel
LM, SM
Gefahr des Lösens der Verbindung
GV
Staubmanschetten fehlen oder beschädigt
LM, SM
2.1.6
Lenkgestänge, Lenkseile, Spurstange, Lenkhebel
Risse
SM, GV
mangelhafte Befestigung
SM, GV
sonstige Beschädigungen
LM, SM, GV
2.1.7
Lenkhilfe / Fremdkraftlenkung
Funktion beeinträchtigt
SM, GV
Leitungen, Schläuche beschädigt, undicht
SM, GV
Flüssigkeitsstand im Vorratsbehälter
SM; GV
2.1.8
Lenkungsdämpfer
mangelhaft
LM, SM
fehlt oder offensichtlich unwirksam (Krafträder)
GV
2.1.9
Drehkranz
gelockert
SM, GV
zu großes Spiel
SM, GV
2.2
Lenkrad/Lenker
Beschädigung, Bruch, Risse
LM, SM, GV
Befestigung mangelhaft
SM, GV
Bauart, Abmessungen, Abänderungen
LM,SM, GV, VM
2.3
Lenkungsspiel am Lenkradumfang zu groß
LM, SM, GV
3.
Sichtverhältnisse
3.1
Sichtfeld
Anmerkung: Sichtfeld gemäß Richtlinie 77/649/EWG
Sichtfeld beeinträchtigt
LM, SM, GV
Mängel an der Sonnenblende
LM
stark behindernde Aufkleber an der Front- und den vorderen Seitenscheiben (bei mehr als 10 % der Scheibenfläche oder bei weniger als 10  % wenn im Hauptsichtbereich des Lenkers befindlich
SM, VM
Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch Aufbauten
SM, GV, VM
3.2
Scheiben
Genehmigungszeichen fehlt
LM
kein Sicherheitsglas (ausgenommen genehmigt)
SM, VM
Windschutzscheibe gesprungen
LM, SM
Windschutzscheibe im Hauptsichtbereich des Fahrers sichtbehindernd zerkratzt oder gesprungen
SM
Einfärbung der Scheibe durch Folien oder Lacke, erhebliche Veränderung der Scheibenoberfläche (außer bei vorliegender Genehmigung)
SM, VM
zB.: Sandgestrahlte Fahrgestellnummern zulässig
Windschutzscheibe außerhalb des Hauptsichtbereiches des Lenkers zerkratzt oder gesprungen
LM, SM
Heckscheibe u./o. hintere Seitenscheiben Sicht beeinträchtigt und zweiter Außenspiegel nicht vorhanden
LM, VM
Windschutzscheibe mit Folien oder Folienstreifen beklebt
SM, GV, VM
gilt auch für getönte Sonnenschutzfolien am oberen Bereich der WSS
3.3
Rückspiegel (Innen- oder Außenspiegel)
fehlt oder nicht ausreichend wirksam
SM, VM
Verkehr hinter oder neben dem Fahrzeug nur auf einer Seite beobachtbar
Risse oder Sprünge
LM, SM
Spiegel beschädigt oder blind
LM
weniger als 10 % der Fläche
SM
10 % oder mehr der Fläche blind
Befestigung mangelhaft
LM, SM
großwinkeliger Außenspiegel/Anfahrspiegel fehlt
SM, VM
für Fahrzeuge der Klassen N2>7,5
Genehmigungszeichen fehlt
VM
t, N3 und M3
3.4
Scheibenwischer
arbeitet zu schnell oder zu langsam
SM
fehlt, unbrauchbar oder schadhaft
SM
Gestänge/Wischerachsen stark ausgeschlagen
SM
Heckscheibenwischer defekt, fehlt od. unwirksam
LM
3.5
Scheibenwascher
(Windschutzscheibe) fehlt oder unwirksam
SM
3.6
Defroster
nicht funktionsfähig
LM,SM
4
Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen
4.1
Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
4.1.1
Zustand und Funktion
Scheinwerfer fehlt, ohne oder ungenügende Funktion
SM, GV
Scheinwerfer bei Kraftwagen nicht paarweise
SM, VM
Scheinwerfer links und rechts verschiedener Bauart
SM
Anbau nicht vorschriftsmäßig
SM, VM
Summe der Kennzahlen über 75
SM, VM
Fahrzeuge mit erstmaliger. Zulassung. bis 3/1997 über 100
Befestigung unzureichend
SM
4.1.2
Einstellung
Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig
SM
Leuchtweitenregulierung defekt
SM
Leuchtweitenregulierung fehlt/defekt bei Fahrzeugen mit Gasentladungsscheinwerfern, die Abblendlicht ausstrahlen
SM
4.1.3
Schalter
beschädigt, Lichthupe defekt
LM
Schaltfehler
SM
Fernlichtkontrollleuchte
defekt oder fehlt, Schaltfehler
SM, VM
4.1.4
Optischer Wirkungsgrad
Scheinwerfergläser fehlen od. erheblich beschädigt
SM
Streuscheibe geringfügig gesprungen
LM
Reflektor leicht angegriffen
LM
weniger als ca. 10% der Fläche
Reflektor fehlt, blind, verrostet
SM
ca. 10% oder mehr der Fläche
Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass
SM,
Falsches Leuchtmittel
SM, VM
zB H4 mit Zwischenringen
Falsches Leuchtmittel und gefährliche Blendwirkung
GV
zB: Gasentladungslampe in anderem als ECE-R98 Scheinwerfer
Streuscheibe oder Lampe verdreht eingebaut
SM
Beeinträchtigung der Lichtaustrittsfläche
SM, VM
Scheinwerfer desselben Paares mit Licht verschiedener Farbe
SM, VM
Abdeckung durch Anbauten
SM, VM
Scheinwerferreinigungsanlage fehlt/defekt bei Fahrzeugen mit Gasentladungsscheinwerfern, die Abblendlicht ausstrahlen
SM
4.2
Begrenzungs-, Umriss-, Seitenmarkierungs- und Schlussleuchten
4.2.1
Zustand und Funktion
Begrenzungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion
SM
Umrissleuchten fehlen oder sind ohne Funktion
SM
Seitenmarkierungsleuchten fehlen oder sind ohne Funktion
SM
Schlussleuchten fehlen oder sind ohne Funktion
SM, GV
Erhebliche Abweichungen von den Anbringungsvorschriften
SM, GV
Abdeckung durch Anbauten
SM, GV
Schaltfehler
SM
Anbaugeräte oder Fahrzeugteile ragen um mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinaus
SM, VM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen
SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen
LM
4.2.2
Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
alle Begrenzungs- oder Schlussleuchten in der Wirkung erheblich beeinträchtigt oder Farbe nicht vorschriftsmäßig
SM, VM
Leuchtscheibe fehlt
SM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen
LM
Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen
SM
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack od. Folie)
SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel
SM, VM
ausgebleichte Leuchtscheiben
LM
Abdeckung durch Anbauten
SM, VM
4.3
Bremsleuchten
4.3.1
Zustand und Funktion
alle Leuchten ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt
SM, GV
falsche Montage der Leuchten
SM, VM
Fehlt, Kraftwagen oder Anhängern nicht paarweise (ausgenommen 3. Bremsleuchte)
SM, VM
ohne Funktion
SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen
SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen
LM
4.3.2
Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
Farbe oder Leuchtmittel nicht vorschriftsmäßig
SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel
SM, VM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen
LM
Leuchtscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen
SM
Leuchtscheibe offensichtlich nachträglich eingefärbt (zB Lack oder Folie)
SM, VM
Abdeckung durch Anbauten
SM, VM
4.4
Fahrtrichtungsanzeiger
4.4.1
Zustand und Funktion
alle Leuchten ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt
SM, GV
eine fehlt, ohne Funktion oder in der Wirkung erheblich beeinträchtigt
SM
Erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften
SM, VM
Schaltfehler
SM
Warnblinklicht (Warnblinkanlage) fehlt oder defekt
LM, SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen
SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen
LM
4.4.2
Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
Farbe nicht vorschriftsmäßig
SM, VM
Leuchtscheibe fehlt
SM
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen
LM
Leuchtscheibe durchgehend gesprungen oder ausgebrochen
SM
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie)
SM, VM
offensichtlich falsche Leuchtmittel
SM, VM
Abdeckung durch Anbauten
SM, VM
4.4.3
Schalter beschädigt
LM
weder optische noch akustische Anzeige
SM, VM
Schalter bleibt nicht in Einschaltstellung
SM
Kontrolleinrichtung für Anhängerbetrieb fehlt
SM, VM
4.4.4
Blinkfrequenz
weniger als 60 oder mehr als 120 Perioden pro Minute
SM
4.5
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten
4.5.1
Anbringung
nicht vorschriftsmäßig
SM,VM
4.5.2
Zustand und Funktion
alle oder eine Leuchte ohne Funktion oder in der Wirkung beeinträchtigt
SM
Nebelschlussleuchte fehlt
SM, VM
Nebelschlussleuchte keine Kontrollleuchte
SM, VM
Schaltfehler
SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen
SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen
LM
4.5.3
Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
Farbe nicht vorschriftsmäßig
SM, VM
Nebelscheinwerfer falsch eingestellt
SM
Reflektor fehlt, blind, verrostet
LM, SM
SM: 10% oder mehr der Fläche
Streuscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen
SM
Scheinwerfer innen verschmutzt oder nass
SM
Streuscheibe verdreht eingebaut
SM
Scheinwerfer mit Licht verschiedener Farbe
SM, VM
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie)
SM, VM
Nebelschlussleuchte
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack oder Folie)
SM, VM
Streuscheibe fehlt, durchgehend gesprungen oder ausgebrochen
SM
4.6
Rückfahrscheinwerfer
4.6.1
Zustand und Funktion
alle oder eine Leuchte ohne Funktion oder in der Wirkung beeinträchtigt
SM
falsche elektrische Schaltung
SM
sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig
LM, SM, VM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: 50 % oder mehr der Lichtquellen ausgefallen
SM
bei Leuchten mit mehreren Lichtquellen: weniger als 50 % der Lichtquellen ausgefallen
LM
4.6.2
Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
Farbe nicht vorschriftsmäßig
SM, VM
Blendet
SM
4.7
Beleuchtung für das hintere Kennzeichen
fehlt, ohne Funktion
LM, VM
sonstige Mängel zB nicht vorschriftsmäßig
LM, SM, VM
4.8
Rückstrahler
Zustand und Farbe
vorgeschriebene Rückstrahler fehlen oder sind verdeckt angebracht
SM, VM
Abdeckung durch Anbauten
SM, VM
Rückstrahler bei Kraftwagen und Anhängern nicht paarweise angebracht
SM, VM
Farbe oder Form stimmt nicht
SM, VM
verdrehte Anbringung
SM
erhebliche Abweichung von den Anbringungsvorschriften
SM, VM
Rückstrahler geringfügig gesprungen
LM
Rückstrahler durchgehend gesprungen
SM
4.9
Funktionsanzeiger
vorgeschriebene Funktionsanzeiger fehlen oder sind nicht funktionsfähig
LM, SM, VM
4.10
Elektrische Verbindungen
zwischen. ziehendem Fahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger Verbindungseinrichtung fehlt vollständig oder teilweise
SM
falsche Schaltung oder Funktionsfehler in der elektrischen Schaltung
SM
mangelhafte Verbindung von elektr. Leitungen
LM, SM
schadhafte Leitungen
SM
4.11
Elektrische Leitungen
mangelhafte Verlegung
LM, SM
schadhaft
SM
4.12
Sonstige Leuchten und rückstrahlen. Flächen
Anbau bzw. Farbe unzulässig
SM, VM
4.13
Tagfahrleuchten
4.13.1
Zustand und Funktion
ohne Funktion
LM, SM
nicht paarweise
LM, VM
Erhebliche Abweichungen von den Anbringungsvorschriften
LM, SM, VM
Abdeckung durch Anbauten
LM, SM, VM
Schaltfehler
LM, SM
4.13.2
Lichtfarbe und optischer Wirkungsgrad
in der Wirkung erheblich beeinträchtigt oder Farbe nicht vorschriftsmäßig
SM, VM
Leuchtscheibe fehlt
SM,
Leuchtscheibe geringfügig gesprungen
LM
Leuchtscheibe gesprungen oder ausgebrochen
SM
Veränderung der Streuscheibe (zB Lack od. Folie)
SM, VM
offensichtlich falsches Leuchtmittel
SM, VM
5.
Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
5.1
Achsen
5.1.1
Achskörper
Bruch
GV
Achskörper angerissen, verbogen, Korrosion
LM, SM, GV
unsachgemäße Reparatur
SM,GV
Gummielemente fehlen oder funktionslos
SM
Gummielemente leicht brüchig oder porös
LM
Staubmanschette durchgehend gerissen oder nicht vorhanden
SM
5.1.2
Achsaufhängung
geringes Spiel
LM
ungenügende Befestigung, erhebliches Spiel
SM, GV
Aufhängung ausgeschlagen, verformt oder korrodiert
LM, SM,GV
Vorderradgabel sichtbar verzogen
SM,GV
Schwingenlagerung ausgeschlagen
SM,GV
Gummielemente fehlen oder funktionslos
SM
Gummielemente leicht brüchig oder porös
LM
Fangseil fehlt oder unbrauchbar
SM
unsachgemäße Reparatur
SM, GV
5.1.3
Federung, Stabilisator
Bruch, funktionslos
SM, GV
Beschädigung
SM
Verschleiß
LM, SM
Aufhängung oder Befestigung ausgeschlagen
LM, SM, GV
Befestigungen fehlen, gebrochen, stark korrodiert oder locker
SM, GV
Aufschlaggummi wirkungslos oder fehlt
SM
unsachgemäße Veränderungen am Fahrwerk
SM, GV
Restfederweg unter 25 mm
SM, GV
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung
SM
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung und Erkennbarkeit von Schleifspuren
GV
5.1.4
Stoßdämpfer
Fehlt
GV
Wirkungslosigkeit
SM, GV
Wirkungsbeeinträchtigung
LM, SM
Undichtheit
LM, SM
Kolbenstangenschutz gebrochen oder defekt
LM
Befestigung locker oder beschädigt
SM
5.1.5
Radlager
Beschädigung
SM, GV
großes Spiel
LM, SM
übermäßiges Spiel
GV
erhebliches Laufgeräusch
SM
5.2
Räder/Felgen und Reifen
5.2.1
Räder(Felgen)
Riss oder Bruch
GV
verbogene oder beschädigte Räder
LM, SM
falsche Radmuttern/Radschrauben
SM, GV
einzelne Radmuttern/-schrauben fehlen od. lose
SM, GV
Rad für das Fahrzeug offensichtlich nicht geeignet
SM, GV
für den Reifen offensichtlich zu große oder zu kleine Felge
SM, GV
erhebliche Deformation des Felgenhornes, starker Schlag
SM, GV
Felgenbohrungen ausgeleiert oder eingerissen
SM, GV
Spurverbreiterung mittels Distanzbolzen oder Distanzscheibe
SM, GV
Ausnahme: Genehmigt
Speichen locker oder fehlen
SM, GV
Sicherungen bei geteilten Felgen fehlen oder schadhaft
SM
Felge nicht der Genehmigung entsprechend
VM
5.2.2
Bereifung
Schäden
SM, GV
Profiltiefe nicht ausreichend
SM, GV
GV ab <80% des gesetzlich
geforderten Werts
Reifen verschiedener Bauart montiert
SM
Winterreifen nicht achsweise
SM
Spikesreifen nicht auf allen Rädern
SM
Unterschiedliche Reifendimensionen
SM
Ausnahme: Genehmigt
unterdimensionierte Reifen in Bezug auf Größe, Tragfähigkeit oder Bauartgeschwindigkeit
SM, GV, VM
Behinderung des Schwenk- oder Einfederungsbereiches auf Grund zu großer Reifendimension
SM, GV
Scheuerstellen am Reifen und im Radkasten
SM, GV
Veränderung der größten Breite des Fahrzeuges (Reifen dürfen nicht über die Kotflügel hinausragen)
SM, VM
ECE-Zeichen fehlt
SM, VM
Reifen für das Fahrzeug offensichtlich nicht geeignet
SM, GV
Reifen entsprechen nicht der Genehmigung
VM
Fahrzeuge M2, M3, N2, N3
Keine Winterreifen oder Winterreifen mit weniger als 5 mm (Gürtelreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) Profiltiefe auf allen Rädern an mindestens einer Antriebsachse
VM
Nur im Zeitraum von 1. November bis 15. März für M2, M3
1. November bis 15. April für N2, N3
fehlendes Geschwindigkeitssymbol, wenn Geschwindigkeitsindex des Winterreifens geringer als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges
LM, VM
nachgeschnittene Reifen bei M1 oder L
SM
unsachgemäß nachgeschnittene Reifen, zB. Karkasse am Nutengrund sichtbar
GV
bei Zwillingsbereifung, wenn nur ein Reifen betroffen: SM
unregelmäßige Abnützung der Lauffläche
LM
Reifen entlüftet, erheblich zu geringer Luftdruck
LM, SM
Schlauch im schlauchlosen Reifen bei Krafträdern mit Motorleistung von mehr als 25 kW
SM
ausgenommen Nachweis der Freigabe durch Fahrzeug- oder Reifenhersteller
5.3
Aufhängungen
5.3.1
Traggelenk
ungenügende Sicherung
SM
Spiel
LM, SM
Gefahr des Lösens der Verbindung
GV
Gummimanschetten fehlen oder stark beschädigt
SM
5.3.2
Quer-, Schräg- und Längslenker
Risse, verbogen, stark korrodiert
GV
unsachgemäß repariert
SM, GV
Spiel
LM, SM
ungenügende Befestigung, erhebliches Spiel
SM, GV
6.
Fahrgestell, am Fahrgestell befestigte Teile
6.1
Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran befestigte Teile
6.1.1
Rahmen und sonstige tragende Teile
Allgemeiner Zustand
Bruch oder Riss
SM, GV
erhebliche Verbiegungen
SM, GV
erhebliche Korrosionsschäden mit wesentlicher Schwächung der Bauteile
SM, GV
geringe Korrosionsschäden, die kein Erneuern des Bauteils oder Verwendung spezieller Reparaturbleche erfordern
LM, SM
unsachgemäße Verbindungen
SM, GV
mehrere Rahmennieten oder -schrauben gelockert oder gebrochen
SM, GV
Schäden bei einzelnen Nieten oder Schrauben
LM
6.1.2
Abgasführungen und Schalldämpfer:
Auspuffanlage oder Leitungen
undicht
LM, SM
Aufhängung beschädigt
SM
mangelhafte Befestigung
SM
entspricht nicht der Genehmigung
VM
6.1.3
Kraftstoffbehälter und –leitungen
undicht
SM, GV
Kraftstoffschläuche leicht porös aber dicht
LM
ungeeignete Befestigung des Behälters
SM
mangelhafte Verlegung der Kraftstoffleitung
LM, SM, GV
Kraftstoffleitungen stark korrodiert
SM
Tankverschluss fehlt
SM, GV
Kraftstoffbehälter deformiert
LM, SM
6.1.4
Abmessungen und Zustand des Unterfahrschutzes und Seitenunterfahrschutzes bei Lastkraftwagen und Anhängern in den Abmessungen unzureichend bzw. fehlt
SM, VM
Unterfahrschutz für vorne und hinten sofern vorgeschrieben
Befestigung lose
LM, SM
verbogen
LM
6.1.5
Halterung des Ersatzrades
Befestigung lose
SM
Sicherung des Ersatzrades fehlt
SM
6.1.6
Verbindungseinrichtungen am Zugfahrzeug, Anhänger und Sattelanhänger
Fahrzeugverbindende Einrichtungen (Anhängekupplung, Sattelkupplung) schadhaft, in der Funktion beeinträchtigt
LM, SM, GV
übermäßiges Spiel (Verschleißgrenze überschritten)
SM, GV
unzureichende Befestigung
SM, GV
Sicherung defekt oder fehlt
GV
nicht selbsttätig schließend
VM
wenn vorgeschrieben
Zugeinrichtung am Anhänger
Befestigung gelockert, zu großes Spiel
SM, GV
schadhafte Sicherung der Befestigung
SM, GV
Zuggabel/Zugrohr stark verbogen oder angerissen
SM, GV
Zuggabel/Zugrohr unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt
SM, GV
Höheneinstellung fehlt oder unzureichend
SM
Kugelpfanne nicht arretierbar oder sicherbar
SM, GV
Sicherungsverbindung fehlt oder unbrauchbar
SM
Typenschild/Genehmigungszeichen fehlt
VM
6.1.7
Abschleppeinrichtung vorne/hinten
fehlt oder unbrauchbar (falls erforderlich)
SM, VM
6.2
Führerhaus , Karosserie und Aufbauten
6.2.1
Allgemeiner Zustand
gefährdende Fahrzeugteile innen oder außen
LM, SM, GV
nicht genehmigte Veränderungen (Zu- oder Anbauten)
VM
unsachgemäße Veränderungen (Zu- oder Anbauten)
SM, GV
Laderaumboden, Wände, Rungen, Verschlüsse: ungenügende Befestigung
SM
starke Beschädigungen
SM
Laderaumplane, Gestell, Verschlüsse Spriegelgestell beschädigt
LM, SM
unzureichende Befestigung
SM
Bordwandverschlüsse schadhaft
LM, SM
Korrosionsschäden an tragenden Teilen
LM, SM, GV
Radabdeckungen fehlen
SM
Radabdeckungen nicht ausreichend wirksam
LM, SM
Spritzschutz fehlt oder ohne entsprechende Genehmigung
SM
für Fahrzeuge der Klassen N2 > 7,5 t, N3 und M3 mit Genehmigung. nach dem 08.09.1999
6.2.2
Befestigung
Kippmechanismus des Führerhauses beschädigt oder ausgeschlagen
LM, SM
Sicherung fehlt oder unzureichend
SM, GV
Niederspannvorrichtung fehlt oder wirkungslos
SM
Hydraulik- oder Druckluftteil undicht
LM, SM
Luftleiteinrichtungen (Spoiler) unzureichend Befestigung
LM, SM
6.2.3
Türen und Schlösser
unbeabsichtigtes Öffnen möglich
SM, GV
Tür fehlt
SM, VM
Tür durchgerostet
LM, SM
Tür schließt schlecht, nicht schließbar
LM, SM
Fronthaubenfanghaken funktionslos oder fehlt
SM
Scharniere beschädigt
LM, SM
6.2.4
Boden
Korrosionsschäden
LM, SM
wesentliche Schwächung von Bauteilen bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie
SM, GV
6.2.5
Sitze
Sitzbefestigung unzureichend
SM, GV
keine sichere Lehnenbefestigung oder Arretierung
SM, GV
nicht vorschriftsmäßige Sitzausführung
SM
Sitzpolster schadhaft
LM
Haltegriffe fehlen oder locker
SM
Kopfstütze (soweit vorgesehen) fehlt oder nicht arretierbar
SM
Pedale oder Betätigungseinrichtungen
Pedale nicht gleitsicher
LM
sonstige Mängel
LM, SM
6.2.6
Trittstufen oder Einstiege
falsche Anbringung (zu hoch)
SM, VM
nicht gleitsicher
LM, SM
beschädigt
LM, SM
6.3
Kraftübertragung
(Motor, Kupplung, Getriebe, Kardanwelle, Differenzial, Halbachsen)
Kupplung rutscht, lösbar
LM, SM, GV
Rückwärtsgang defekt
SM, GV
Risse (zB Hardyscheibe)
SM, GV
Starke Abnützung der Gelenke und Lagerung
SM, GV
Gelenke locker oder Befestigungsschrauben fehlen
SM, GV
Antriebswellenmanschetten fehlen oder durchgehend gerissen
SM
Für Fahrzeuge. M1, N1
Offensichtliche Steigerung der Motorleistung durch unzulässiges Chip-Tuning
SM, GV
7
Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
7.1
Sicherheitsgurte
7.1.1
Sicherheit des Einbaus: lose
SM
7.1.2
Zustand der Gurte
fehlen oder unbrauchbar
SM, VM
beschädigt
LM, SM
unzulässige Anbringung
VM, SM
7.1.3
Betrieb
Retraktor nicht funktionsfähig
SM
Schloss nicht funktionsfähig
SM
Gurtstrammer offensichtlich defekt
SM
7.1.4
Airbag
deaktiviert/ausgebaut
LM
Frontairbag deaktiviert/ausgebaut, sofern laut Aufschrift auf Gurtlasche erforderlich
SM
7.2
Feuerlöscher (falls erforderlich):
fehlt
SM
Befestigung mangelhaft
LM, SM
Überprüfungsfrist abgelaufen
LM, SM
Plombierung fehlt
SM
7.3
Schlösser und Diebstahlsicherung
fehlt oder mangelhafte Funktion
SM, GV
7.4
Warndreieck
fehlt oder beschädigt
LM
7.5
Verbandzeug
fehlt oder unvollständig
LM
7.6
Unterlegkeil(e) für Räder, falls erforderlich
fehlen, unbrauchbar
VM
Unterbringung mangelhaft
SM
7.7
Schallzeichen
funktionslos
SM
zu laut, zu leise
SM
Folgetonhorn (ausgenommen Einsatzfahrzeuge)
SM
falsche Lage der Betätigungsvorrichtung
SM
Rückfahrwarner ohne Funktion, fehlt
SM
für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M3
Rückfahrwarner nicht rückschaltbar
VM
7.8
Geschwindigkeitsmesser
Fehlt, funktionslos, offensichtlich erhebliche Abweichung
SM
bei Krafträdern: Glas des Geschwindigkeitsmessers gesprungen
LM
7.9
Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Vorhandensein und Verplombung)
Einbauschild ungültig, fehlt
SM
offensichtliche Mängel an der Verplombung des Fahrtschreibers und/oder der sonstigen Sicherungseinrichtungen
SM
pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen
SM, VM
7.9.1
Fahrtschreiber/ Kontrollgerät (Funktion)
offensichtlich falsche oder mangelhafte Aufzeichnung
SM
7.10
Geschwindigkeitsbegrenzer
nicht gemäß Richtlinie 92/6/EWG eingebaut
SM
Einbauschild ungültig, fehlt
SM
offensichtlich Mängel an der Verplombung und/ oder der sonstigen Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Eingriffe verletzt
SM
Pos. Prüfnachweis fehlt bzw. offensichtliche Abweichungen
SM, VM
7.10.1
Geschwindigkeitsbegrenzer (Funktion)
offensichtlich mangelhafte Funktion
SM
VSET über zulässigem Wert
SM
7.11
Befestigung der Batterie
unsachgemäß, lose
LM, SM
7.11.1
Batterietrennschalter
fehlt, Anbringung mangelhaft, unwirksam
SM
7.12
Gasanlage für den Antrieb von Kraftfahrzeugen
Betriebsvorschrift und Betriebsbuch/Nachweis der Genehmigung fehlen
SM
mangelhafter Zustand/Verlegung von Kraftgasleitungen
LM, SM, GV
mangelhafter Schutz von Anlagenbauteilen
LM, SM
mangelhafte Befestigung von Anlagenbauteilen
SM, GV
unrichtige Eintragungen der Herstellernummern der Kraftgastanks im Betriebsbuch fehlen
SM
Eintragungen über wiederkehrende Überprüfung der Kraftgastanks im Betriebsbuch fehlen
SM
Bedenken gegen die Betriebssicherheit der Gasanlage
SM, GV
7.13
Ständer-Fußrasten
Rückholfeder fehlt, gebrochen oder zu schwach
GV
Kippständer fehlt oder unbrauchbar
SM
Anfahrsicherung (falls vorgeschrieben) ohne Funktion bzw. fehlt
SM
Seitenständer vorschriftswidrig
VM
Ständer in Fahrtstellung nicht fixiert
SM
Fußrasten fehlen, stark verbogen, nicht arretierbar
SM
Fußrastenoberfläche glatt
LM
7.14
Kette /Antriebsriemen
Locker
SM, GV
unzulässig abgenützt
SM, GV
Kettenschloss unsachgemäß montiert
SM
Kettenritzel oder Kettenrad abgenützt
LM, SM, GV
Kettenritzel oder Kettenrad offensichtlich nicht serienmäßig
SM
Kettenspannvorrichtung fehlt
SM, GV
Kettenspannvorrichtung locker, beschädigt, Sicherung fehlt
SM
Kettenschutz fehlt
SM, GV
Ausnahme: wenn genehmigt
Kettenschutz locker, verbogen
SM
7.15
Zapfwellenabdeckung
fehlt, gebrochen
LM SM
7.16
Kipp- bzw. Ladevorrichtung
Prüfnachweis fehlt
VM
offensichtliche Mängel
LM; SM
Tragfähigkeitsschild fehlt
VM
7.17
Anlassvorrichtung
ohne Funktion
SM, GV
7.18
Haltegriffe
fehlt oder beschädigt
SM
7.19
Druckbehälter
-bescheinigungen fehlen
SM
7.20
Ersatzrad nur für Omnibusse
fehlt oder unbrauchbar
SM, VM
7.21
Kennzeichnungstafeln
fehlen, unbrauchbar
SM, VM
falsche Anbringung
LM, VM
7.22
Aufschriften/Geschwindigkeitsschild
fehlt
LM, VM
7.23
Schneeketten (Fahrzeug M2, M3, N2, N3)
geeignete Schneeketten für die Räder mindestens einer Antriebsachse fehlen
LM
Zeitraum vom 1. November bis
15. April
8
Umweltbelästigungen
8.1
Lärmentwicklung
Auspuffanlage undicht, schadhaft (vgl. auch 6.1.2)
LM, SM
Originalanlage geändert, ersetzt, Genehmigung nicht nachgewiesen
VM
Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 3 dB(A)
über dem zulässigen Wert; Nahfeldpegel (gemessen)
SM
Stand- und/oder Fahrgeräusch um mehr als 12 dB(A)
über dem genehmigten Wert; Nahfeldpegel (gemessen)
GV
Sonstige lärmrelevante Bauteile schadhaft, fehlen
SM
Lärmarmnachweis fehlt oder abgelaufen
VM
8.2
Auspuffabgase
8.2.1
Kraftfahrzeuge mit Motoren mit Fremdzündung:
erforderliche Bauteile zur Emissionsminderung schadhaft, fehlen zur Gänze oder unvollständig
SM, GV
Auspuffanlage undicht, schadhaft
SM
übermäßige Rauchentwicklung
SM
Zündanlage
Fliehkraftverstellung/Unterdruckverstellung/ Kondensator/Zündspule/ Verteiler/Zündkabel/ Kerzenstecker/Kerze defekt
SM
Zündkerze offensichtlich falscher Wärmewert
SM
Unterbrecher stark verschlissen
SM
Unterdruckschläuche porös/undicht
LM, SM
Zündzeitpunkt mehr als 3° abweichend (Anmerkung: vom Sollwert bei Herstellerangabe)
SM
Schließwinkel mehr als 5° abweichend (Anmerkung: vom Sollwert bei Herstellerangabe)
SM
Luftfilter
unsachgemäß befestigt/lose
LM, SM
Filtereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig
SM
Filtereinsatz verschmutzt
LM, SM
a.) Bei Kraftfahrzeugen mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L:
a.1) ohne moderne Abgasreinigungsanlage wie z.B. 3-Wege-Katalysatator mit Lambdasondenregelung*)
a.1.1.) CO-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert bzw. wenn keine entsprechenden Werte vorliegen über 3,5 Vol-%
SM
Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor 1.1.1980, 4,5 Vol-%
a.1.2.) HC-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert bzw. wenn keine entsprechenden Werte vorliegen über 600 ppm,
SM
a.2.) mit moderner Abgasreinigungsanlage wie z.B 3-Wege-Katalysator mit Lambdasondenregelung*)
a.2.1.) CO-Gehalt über dem vom Hersteller angegebenen Wert
SM
Liegen hierzu keine Werte vor, gilt für
a.2.2.) CO-Gehalt im Leerlauf
Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/ 220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO III) genehmigt wurden, bei einem Wert höher als 0,3 Vol.-%
SM
in allen and. Fällen Wert höher als 0,5 Vol.-%
SM
a.2.3.) CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ohne Last) von mindestens 2000 1/min:
Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 01. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/220 /EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen ( d.h. ab EURO III) genehmigt wurden, bei einem Wert höher als 0,2 Vol.-%
SM
In allen anderen Fällen Wert höher als 0,3 Vol.-%
SM
a.2.4.) Lambda
kleiner als 0,97 oder größer als 1,03
SM
a.2.5.) HC-Wert über 60 ppm,
SM
a.3.) mit On-Board-Diagnosesystemen (OBD)*):
a.3.1.)
bei Einschalten der Zündung leuchtet OBD-Kontrollleuchte nicht
SM
bei laufendem Motor blinkt diese bzw. leuchtet ständig
SM
a.3.2.) Bei Kraftfahrzeugen, welche mit On-Board-Diagnosesystemen ausgerüstet sind, kann alternativ zu den Prüfungen nach a.2.2. ein angemessenes Auslesen des OBD-Gerätes bei gleichzeitiger Prüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens des OBD-Systems erfolgen:
Abgassystem bzw. OBD-System funktioniert nicht ordnungsgemäß
*)
SM
b.) Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung: CO-Gehalt im Leerlauf höher als 4,5 Vol.-%
SM
8.2.2
Kraftfahrzeuge mit Motoren mit Selbstzündung:
erforderliche Bauteile zur Emissionsminderung
SM
schadhaft, fehlen zur Gänze oder unvollständig
SM
Auspuffanlage undicht, schadhaft
Übermäßige Rauchentwicklung
SM
Luftfilter
unsachgemäß befestigt/lose
LM, SM
Filtereinsatz fehlt oder nicht funktionstüchtig
SM
Filtereinsatz verschmutzt
LM, SM
c.) Messung der Abgastrübung
Gemäß Richtlinie 96/96/EG idgF.
c.1.) Gemessener Wert der Abgastrübung liegt über dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Wert (Anmerkung: gemäß der Richtlinie 72/306/EWG oder 77/537/ EWG)
SM
Überschreitet der gemessene Wert die Grenzen nach c.2., c.3. oder c.4. (wo zutreffend)
SM
Liegen vom Fahrzeughersteller keine Werte vor, gilt:
c.2.) für Kraftfahrzeuge mit Saugmotoren Absorptionsbeiwert über 2,5 m-1
SM
c.3.) für Kraftfahrzeuge mit Turbomotoren Absorptionsbeiwert über 3,0 m-1
SM
c.4.) für Kraftfahrzeuge
welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I, Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder
welche zumindest gemäß den Grenzwerten Zeile B1, Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder
mit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2008: Absorptionsbeiwert über1,5 m-1
SM
c.5.) für Kraftfahrzeuge mit erstmalig. Zulassung vor dem 01.01.1980: mehr als 1 Bacharacheinheit über dem Genehmigungswert
SM
(Anm: tritt mit 31.12.2008 außer Kraft)
Liegen hierzu keine Werte vor, gilt: mehr als 6 Bacharacheinheiten
SM
8.3
Funkentstörung
offensichtlich mangelhaft
SM
8.4
Flüssigkeitsverlust
Ölverlust (kontinuierliche Tropfenbildung)
LM, SM, GV
Austritt gefährlicher Flüssigkeiten
SM, GV
9.
Zusätzliche Prüfpunkte für Fahrzeuge, die der Fahrgastbeförderung dienen
9.1
Notausstieg(e) (einschließlich Hammer zum Einschlagen der Scheiben)
Notausstiegshinweisschilder fehlen
SM
9.2
Heizung
ohne Funktion
SM
Gefahr durch Motorabgase
GV
9.3
Lüftung
ohne Funktion
SM
Gefahr durch Motorabgase
GV
9.4
Ausstattung der Sitze
Sitze mangelhaft befestigt, beschädigt
SM
Sitzbezüge beschädigt
LM
Sitzplatzanzahl über der genehmigten
GV, VM
9.5
Innenbeleuchtung
fehlt, ausgefallen
SM
einzelne Lampen ausgefallen
LM
9.6
Wagenbuch
Nicht vorgelegt
VM
10.
Identifizierung des Fahrzeuges
10.1
Kennzeichentafeln
schlecht lesbar, umgebogen, beschädigt
LM, SM
nicht fest oder nicht ordnungsgemäß angebracht
LM, SM
Kennzeichen bildet Teil der Radabdeckung (Krad)
LM, SM
10.2
Fahrgestellnummer
fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht original
SM, VM
10.3
Motortype
fehlt, unvollständig, nicht lesbar, nicht der Fahrzeuggenehmigung entsprechend
SM, VM
für Formblatt
Anlage 1  Anlage 2  Position                  Zuordnung  Anmerkung
1                  Mängelgruppe  Bremsanlage
1.1                Mechanischer Zustand und
Funktion
1.1.1    603)      Bremspedallagerung
621)      (Betätigungseinrichtung)
schwergängig (bei
ausreichender Wirkung der
Betriebsbremse)            LM,SM
Lagerung ausgeschlagen    SM
Verschleiß/Spiel zu groß  SM
Lagerung gebrochen        GV
1.1.2    603      Zustand des Pedals und
Weg der Bremsbetätigungs-
einrichtung
Weg übermäßig oder keine
ausreichende Wegreserve
vorhanden                  SM,GV
604      Freigängigkeit der Bremse
beeinträchtigt, Bremse
löst nicht einwandfrei    SM,GV
Antirutschvorrichtung auf
dem Bremspedal fehlt, ist
locker oder übermäßig
abgenützt                  SM
Bruchgefahr, nicht
betätigbar                GV
1.1.3    811)      Vakuumpumpe oder
621)      Kompressor und Behälter
übermäßige Dauer um
Druck/Vakuum für eine
ausreichende Bremswirkung
aufzubauen                SM
Luftdruck bzw. Vakuum für
mind. 2 Bremsungen nach
Ansprechen der
Warneinrichtung
unzureichend (auch bei
ungenauer
Manometeranzeige)          SM
bei nicht ereichter
(Anm.: richtig:
erreichter)
Hilfsbremswirkung          GV
spürbarer Druckabfall
durch Luftaustritt oder
hörbarer Luftaustritt      SM,GV
1.1.4    811      Druckwarnanzeige,
Manometer arbeitet
fehlerhaft oder ist
schadhaft                  SM
1.1.5    811      Handbremsventil
Betätigungseinrichtung
gebrochen oder
beschädigt, übermäßiger
Verschleiß                SM
Ventil arbeitet
fehlerhaft                SM
Betätigungseinrichtung
unsicher an
Ventilspindel befestigt
oder Ventilkörper
ungenügend gesichert      SM
Verbindungen locker oder
Leckage im System          SM
Funktion ungenügend        SM
nicht feststellbar        GV
1.1.6    612      Feststellbremse,
-bremshebel, -ratsche
Feststellratsche hält
nicht ausreichend          SM,GV
übermäßiger Verschleiß an
Hebellagerung oder an
Ratschenvorrichtung        SM
übermäßiger Hebelweg
infolge falscher
Einstellung                SM
1.1.7              Bremsventile (Fußventile,
Druckregler, Regelventile
usw.)
beschädigt, übermäßiger
Luftaustritt              SM,GV
571      übermäßiger Ölaustritt
aus Kompressor            SM
unsicher
befestigt/unsachgemäß
montiert                  SM
571      Austritt von Hydraulik-
bremsflüssigkeit          GV
Funktion mangelhaft        SM,GV
1.1.8    811      Kupplungsköpfe für
Anhängerbremsen
Absperrhähne oder
selbstabsperrendes
Kupplungskopfventil
schadhaft                  SM
unsicher
befestigt/unsachgemäß
montiert                  SM
Leckage                    SM
1.1.9    811      Energievorratsbehälter,
Druckluftbehälter
beschädigt, korrodiert,
undicht                    LM,SM,
GV
Entwässerungseinrichtung
ohne Funktion              SM
unsicher
befestigt/unsachgemäß
montiert                  LM,SM,
GV
Behälterschild/Aufschrift
fehlt/unlesbar            SM,VM
unsachgemäße Reparatur    SM,GV
übermäßig Wasser/Öl in
den Behältern              SM
1.1.10    621      Bremskraftverstärker,
Hauptbremszylinder
(hydraulische Anlagen)
Bremskraftverstäker
schadhaft oder ohne
Wirkung                    SM
Hauptbremszylinder
schadhaft oder undicht    SM,GV
Hauptbremszylinder
unsicher befestigt        SM,GV
Bremsflüssigkeitsvorrat
unzureichend              SM,GV
Abdeckung für
Ausgleichsbehälter des
Hauptbremszylinders fehlt  SM
Bremsflüssigkeitswarn-
licht leuchtet oder ist
defekt                    SM
Warnanzeige für
Bremsflüssigkeitsstand
arbeitet fehlerhaft        SM
Bremsflüssigkeit
offensichtlich
verschmutzt                SM
-        Siedepunkt niedriger als
180° C/Wassergehalt größer
als 1,5%                  LM
Siedepunkt niedriger als
150° C/Wassergehalt größer
als 2%                    SM
Bremsflüssigkeit
unbrauchbar (zB Verwendung
nicht geeigneter
Flüssigkeiten)            GV
1.1.11    621      Bremsleitungen
Ausfall- oder
Bruchgefahr                GV
undichte Leitungen oder
Kupplungskopfanschlüsse    SM,GV
beschädigt oder übermäßig
korrodiert                SM
falsche Verlegung          SM,GV
unsachgemäß repariert      SM,GV
Prüfanschluß fehlt oder
defekt                    SM
1.1.12    621      Bremsschläuche
Ausfall- oder Bruchgefahr  GV
Beschädigung,
Scheuerstellen,
Bremsschläuche zu kurz,
verdreht eingebaut        SM,GV
undichte Schläuche oder
Anschlüsse                SM,GV
Ausbeulung des Schlauchs
unter Druck                GV
Porosität                  SM,GV
unsachgemäß repariert      SM,GV
1.1.13    621      Bremsbeläge, -klötze
übermäßiger Verschleiß    SM,GV
verschmutzt (Öl, Fett
usw.)                      SM,GV
falscher Belag,
Ausfallsgefahr            SM,GV
1.1.14    621      Bremstrommeln,
Bremsscheiben
übermäßiger Verschleiß,
übermäßige Riefenbildung,
Risse, ungenügend
gesichert oder gebrochen  SM,GV
verschmutzt (Öl, Fett
usw.)                      SM,GV
Bremsträger locker        GV
unrund (über 20%)          SM
Abänderungen              SM,GV,
VM
1.1.15    604)      Bremsseile,
621)      Bremszugstangen,
Bremshebel, Bremsgestänge
Seile beschädigt,
unsachgemäß verlegt        SM,GV
Ausfallgefahr              SM,GV
übermäßiger Verschleiß
oder übermäßige Korrosion  SM,GV
Seil- oder
Zugstangenverbindung
ungenügend gesichert      SM,GV
Seilführung schadhaft      LM,SM
Ummantelung der Seilhülle
gebrochen                  LM
Beeinträchtigungen der
Freigängigkeit der
Bremsanlage                SM
übermäßige Hebel-,
Zugstangen- oder
Gestängewege infolge
falscher Einstellung oder
übermäßigen Verschleißes  SM
Bremswellenlager
ausgeschlagen oder
schwergängig              SM
1.1.16    621      Radbremszylinder
(einschließlich
Federspeicherzylinder)
gerissen oder beschädigt  SM,GV
undicht                    SM,GV
unsicher
befestigt/unsachgemäß
montiert                  SM,GV
übermäßig korrodiert      SM,GV
übermäßiger Weg des
Kolbens oder der Membrane  SM,GV
Staubschutz fehlt oder
ist übermäßig beschädigt  SM
schwergängig              SM,GV
1.1.17    621      Bremskraftregler
Gestänge defekt            SM,GV
falsch eingestellt        SM,GV
festgefressen, unwirksam  SM,GV
fehlt                      SM,GV,
VM
undicht                    SM,GV
1.1.18    621      Automatische
Gestängesteller
festgefressen oder zu
großer Weg infolge
übermäßigen Verschleißes
oder falscher Einstellung  SM,GV
schadhaft                  SM
1.1.19    -        Retarder (soweit
vorhanden oder
erforderlich)
unsichere Verbindungen
oder Befestigungen        SM
schadhaft                  SM
1.1.20    621      Auflaufeinrichtung
Staubmanschette gerissen
oder fehlt                SM
Führung übermäßiges Spiel  SM
Dämpfer/-lagerung
schadhaft                  SM
festgefressen              GV
Rückfahrsperre bei
Vorwärtsfahrt nicht
selbstlösend              SM,GV
Abreißseil schadhaft oder
fehlt                      SM
Betätigungsweg zu groß    SM
1.2                Betriebsbremse
Wirkung und Wirksamkeit
1.2.1    602      Wirkung (schrittweise
Steigerung bis zur
maximalen Bremskraft)
ungenügende Bremskraft an
einem oder mehreren
Rädern                    SM,GV
Bremskraft an einem Rad
beträgt weniger als 80%
der größten an einem
anderen Rad der selben
Achse gemessenen
Bremskraft.                SM,GV
(Im Fall der Prüfung auf
der Straße für Fahrzeuge,
die nicht auf
Bremsenprüfständen
geprüft werden können:
übermäßige Abweichung des
Fahrzeugs von der
Geraden)
604      Bremskraft nicht
abstufbar (Rupfen)        SM,GV
Verlustzeit der Bremse an
einem Rad zu lang          SM
übermäßige
Bremskraftschwankungen
auf Grund verzogener
Trommeln oder Scheiben    SM    Anmerkung:
Die Unrundheit
bezieht sich
auf die
Bremskraft-
schwankung
innerhalb
mehrerer
Radumdrehungen
bei konstanter
Betätigungs-
kraft bzw.
konstantem
eingesteuerten
(hydraulischem
oder
pneumatischem)
Druck. Diese
ist bei einem
konstanten
eingesteuerten
Druck zwischen
1 und 3 bar
bei
pneumatischen
Bremsanlagen
zu messen. Bei
nicht
pneumatischen
Bremssystemen
ist sinngemäß
vorzugehen.
Unrundheit
F  F
max-min
in % = -------
Fmax
* 100
Fmax = größte
aufgetretene
Bremskraft
Fmin =
kleinste
aufgetrenene
Bremskraft
Bei einer
Unrundheit von
mehr als 20%
ist eine
übermäßige
Bremskraft-
schwankung
anzunehmen.
1.2.2    601      Wirksamkeit                      Anmerkung:
Abbremswirkung, bezogen          Hochrechnung
auf die zulässige                bzw. Balla-
Höchstmasse oder, im Fall        stierung ist
von Sattelanhängern, auf          nicht
die Summe der zulässigen          erforderlich
Achslasten, wenn                  bei Fahrzeugen
durchführbar, von weniger        der Klassen M1,
als den folgenden Werten:  SM    N1, O1 und O2.
Hochrechnung
bzw. Balla-
stierung ist
außerdem nicht
erforderlich
bei Fahrzeugen
der Klassen M2,
M3, N2, N3, O3
und O4, wenn
nachgewiesen
wird, dass das
Fahrzeug zum
Zeitpunkt der
Prüfung alle
Bestimmungen
über die
Verteilung der
Bremskraft auf
die Achsen und
über die
Kompatibilität
zwischen
Zugfahrzeugen
und Anhängern
im
vorgeführten
Zustand
einhält
(“EG-
Bremsbänder”).
Die Balla-
stierung oder
Niederspannung
ist außerdem
nicht
erforderlich,
wenn beim
tatsächlichen
Gesamtgewicht
die für die
Erzielung der
geforderten
Abbremsung
beim höchsten
zulässigen
Gesamtgewicht
erforderlichen
Bremskräfte
erreicht
werden.
Mindestbremswirksamkeit:
Klasse M1, N1:        50%
Klasse M2, M3:        50%        48% bei
Fahrzeugen,
die nicht mit
ABV
ausgerüstet
sind oder mit
erstmaliger
Zulassung vor
dem 1. Oktober
1991
Klasse N2, N3:        45%        43% bei
Fahrzeugen mit
erstmaliger
Zulassung vor
dem 1. Jänner
1989
Klasse O:            43%        40% bei
Fahrzeugen mit
erstmaliger
Zulassung vor
dem 1. Jänner
1989
Zugmaschinen (25 bis
40 km/h)
bei Hinterradbremse:  30%
bei hydraulisch
abschaltbarem
Allradantrieb
(zuschaltbar):        40%
Klassen L (beide
Bremsanlagen)
Klasse L1:            42%
Klasse L2:            40%
Klasse L3:            50%
Klasse L4:            46%
Klasse L5:            44%
Klassen L
(Hinterradbrems-
anlage):              25%
oder die Bremskraft
liegt unter dem vom
Fahrzeughersteller
für die
Fahrzeugachse
festgelegten
Bezugswerten              SM
Abbremswirkung der
Betriebsbremse, bezogen
auf die zulässige
Höchstmasse oder, im Fall
von Sattelanhängern, auf
die Summe der zulässigen
Achslasten, wenn
durchführbar, von weniger
als der Hälfte der für
die Betriebsbremsanlage
geforderten
Mindestbremswirksamkeit:  GV
1.3      611      Hilfsbremse
Wirkung und Wirksamkeit
(falls getrennte Anlage)
1.3.1    611      Wirkung
Bremse(n) einseitig ohne
Wirkung                    SM,GV
Bremskraft an einem Rad
beträgt weniger als 80%
der größten an einem
anderen Rad der selben
Achse gemessenen
Bremskraft                SM
Bremskraft nicht
abstufbar (Rupfen)        SM,GV
Automatische Bremsanlage
bei Anhängern unwirksam    SM
1.3.2    611      Wirksamkeit                      siehe
für alle Fahrzeugklassen          Anmerkung zu
eine Abbremswirkung von          1.2.2
weniger als 50% der
Mindestwirksamkeit der
Betriebsbremse gemäß
1.2.2 bezogen auf die
zulässige Höchstmasse
oder, im Fall von
Sattelanhängern, auf die
Summe der zulässigen
Achslasten; bei
Fahrzeugen der
Klassen N1, N2 und N3
jedoch 2,2 m/s2            SM
1.4      611      Feststellbremse
Wirkung und Wirksamkeit
1.4.1    611      Wirkung                          siehe
Bremskraft an einem Rad          Anmerkung zu
beträgt weniger als 50%          1.2.2
der größten an einem
anderen Rad der selben
Achse gemessenen
Bremskraft.                SM
für alle Fahrzeugklassen
eine Abbremswirkung von
weniger als 18% in bezug
auf die zulässige
Gesamtmasse oder für
Kraftfahrzeuge weniger
als 12% bezogen auf die
höchstzulässige Masse des
Kraftwagenzuges, je
nachdem, welcher Wert
höher ist                  SM,GV
1.5                Retarder und Motorbremse
Wirkung
Bremskraft nicht
abstufbar (Retarder)      SM
schadhaft                  SM
1.6                Blockierverhinderer
Warneinrichtung arbeitet
fehlerhaft                SM
schadhaft                  SM
In der
Fahrzeugkombination nicht
betriebsfähig              SM
2                  Lenkvorrichtung und
Lenkrad
2.1                Mechanischer Zustand
2.1.1    332      Endanschlag der Lenkung
fehlt oder ohne Wirkung    SM,GV
verstellt                  LM,SM
verformt                  SM
2.1.2    331      Schwergängigkeit
schwergängig              SM,GV
klemmt                    SM,GV
Fahrzeug nicht sicher
lenkbar                    GV
2.1.3    332      Lenksäule
Lagerung schadhaft oder
zu großes Spiel            SM
Lenksäule gelockert oder
Ausfallgefahr              SM,GV
Höhenverstellung nicht
fixierbar                  SM
Lenkkopflager-Gabelkopf-
lagerspiel zu groß oder
zu gering (schwergängig)  SM
Gabelkopflager
ausgeschlagen              SM,GV
2.1.4    331      Lenkgetriebe
Mangel an den
Staubmaschetten            SM
Undichtheit                LM,SM
Getriebebefestigung lose,
Aufnahmeteil gerissen      SM,GV
Spiel                      LM,SM
Ausfallgefahr              GV
Lenkgetriebedeckel
und/oder Einstellschraube
locker                    SM
2.1.5    332      Lenkgelenke ungenügende
Sicherung der
Lenkungsteile              SM,GV
Spiel                      LM,SM
Gefahr des Lösens der
Verbindung                GV
Gummimanschetten fehlen
oder stark beschädigt      SM
2.1.6    332      Lenkgestänge, Lenkseile,
Spurstange, Lenkhebel
Risse                      SM,GV
mangelhafte Befestigung    SM,GV
sonstige Beschädigungen    LM,SM,
GV
2.1.7    331      Lenkhilfe
Funktion beeinträchtigt    SM,GV
Leitungen, Schläuche
beschädigt, undicht        SM,GV
Flüssigkeitsstand im
Vorratsbehälter            SM,GV
2.1.8    331      Lenkungsdämpfer
mangelhaft                LM,SM
2.1.9    911      Drehkranz
gelockert                  SM,GV
zu großes Spiel            SM,GV
2.2      333      Lenkrad/Lenker
Beschädigung, Bruch,
Risse                      LM,SM,
GV
Befestigung mangelhaft    SM,GV
Bauart, Abmessungen        SM,GV,
VM
2.3      331      Lenkungsspiel am
Lenkradumfang zu groß      LM,SM,
GV
3                  Sichtverhältnisse
3.1      231      Sichtfeld                        Anmerkung:
Sichtfeld
gemäß
Richtlinie
78/318/EWG
Sichtfeld beeinträchtigt  LM,SM,
GV
Mängel an der
Sonnenblende              LM
stark behindernde
Aufkleber an der Front- und
den vorderen Seitenscheiben
(bei mehr als 10% der
Scheibenfläche oder bei
weniger als 10% wenn im
Hauptsichtbereich des
Lenkers befindlich        SM,VM
Beeinträchtigung des
Sichtfeldes durch
Aufbauten                  SM,GV,
VM
3.2      231      Scheiben
kein Sicherheitsglas
(ausgenommen genehmigt)
SM,VM
Windschutzscheibe
durchgehend gesprungen    SM
Windschutzscheibe im
Hauptsichtbereich des
Fahrers sichtbehindernd
zerkratzt oder gesprungen  SM
Einfärbung der Scheibe
durch Folien oder Lacke
(außer bei vorliegender
Genehmigung)              SM,VM
Windschutzscheibe
außerhalb des
Hauptsichtbereiches des
Lenkers zerkratzt oder
gesprungen                LM,SM
Heckscheibe u./o. hintere
Seitenscheiben Sicht
beeinträchtigt und
zweiter Außenspiegel
nicht vorhanden            LM,VM
Windschutzscheibe mit
Folien oder Folienstreifen SM,GV,VM  gilt auch
beklebt                          für getönte
Sonnenschutz-
folien am
oberen Bereich
der Windschutz-
scheibe
3.3      241      Rückspiegel (Innen- oder
Außenspiegel)
fehlt oder nicht
ausreichend wirksam        SM,VM  Verkehr hinter
oder neben dem
Fahrzeug nur
auf einer
Seite
beobachtbar
Risse oder Sprünge        LM
Spiegel beschädigt oder
blind                      LM,SM  mehr als
10% der Fläche
blind
Spiegel durchgehend
gesprungen                SM
Befestigung mangelhaft    LM,SM
großwinkeliger                    für Fahrzeuge
Außenspiegel/                    der Klassen N2>
Anfahrspiegel fehlt        SM,VM  7,5 t, N3 und
M3
Genehmigungszeichen fehlt  VM
3.4      221      Scheibenwischer
Wischer arbeitet zu
schnell oder zu langsam    SM
Wischerblätter fehlen,
unbrauchbar oder
schadhaft                  SM
Gestänge/Wischerachsen
stark ausgeschlagen        SM
Heckscheibenwischer
defekt, fehlt oder
unwirksam                  LM
3.5      221      Scheibenwascher
(Windschutzscheibe)
fehlt oder unwirksam      SM
3.6      251      Defroster
nicht funktionsfähig      LM,SM
4                  Leuchten, Rückstrahler
und sonstige elektrische
Anlagen
4.1      101      Scheinwerfer für Fern-
und Abblendlicht
4.1.1    101      Zustand und Funktion
Scheinwerfer fehlt, ohne
oder ungenügende Funktion  SM
Scheinwerfer bei
Kraftwagen nicht
paarweise                  SM
Scheinwerfer links und
rechts verschiedener
Bauart                    SM
102      Anbau nicht
vorschriftsmäßig          SM,VM
102      Summe der Kennzahlen
über 75                    SM,VM  Fahrzeuge mit
erstmaliger
Zulassung bis
3/1997 über
100
Befestigung unzureichend  SM
4.1.2    101      Einstellung
Scheinwerfer zu hoch oder
zu niedrig                SM
Leuchtweitenregulierung
defekt                    LM,SM
Leuchtweitenregulierung
fehlt/defekt bei
Fahrzeugen mit
Gasentladungsscheinwerfern SM
4.1.3    102      Schalter
beschädigt,                LM
Lichthupe defekt          SM
101      Fernlichtkontrolleuchte
defekt oder fehlt,
Schaltfehler              SM,VM
4.1.4    101      Optischer Wirkungsgrad
Scheinwerfergläser fehlen
oder erheblich beschädigt  SM
Streuscheibe geringfügig
gesprungen                LM
Reflektor leicht
angegriffen                LM    weniger als
ca. 10% der
Fläche
Reflektor fehlt, blind,
verrostet                  SM    mehr als ca.
10% der Fläche
Scheinwerfer innen
verschmutzt oder naß      SM
Falsche Glühlampe          SM,VM  zB H4 mit
Streuscheibe oder                Zwischenringen
Lampe verdreht eingebaut  SM
Verminderung der
Lichtaustrittsfläche
durch Klebestreifen oder
Gummidichtungen            SM
Veränderung der
Streuscheibe (zB Lack
oder Folie)                SM,VM
Scheinwerfer desselben
Paares mit Licht
verschiedener Farbe        SM,VM
Abdeckung durch Anbauten  SM,VM
Scheinwerferreinigungsanlage
fehlt/defekt bei
Fahrzeugen mit
Gasentladungsscheinwerfern SM
4.2                Begrenzungs-, Umriß-,
Seitenmarkierungs- und
Schlußleuchten
4.2.1    103      Zustand und Funktion
Begrenzungsleuchten
fehlen oder sind ohne
Funktion                  SM
Umrißleuchten fehlen oder
sind ohne Funktion        SM
104      Schlußleuchten fehlen
oder sind ohne Funktion    SM,GV
104      Erhebliche Abweichungen
von den
Anbringungsvorschriften    SM,VM
103      Abdeckung durch Anbauten  SM,VM
Schaltfehler              SM
Anbaugeräte oder
Fahrzeugteile ragen um
mehr als 40 cm seitlich
über die Leuchten hinaus  SM,VM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
50% oder mehr der
Lichtquellen ausgefallen  SM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
weniger als 50% der
Lichtquellen ausgefallen  LM
4.2.2    103)      Lichtfarbe und optischer
Wirkungsgrad
104)      alle Begrenzungs- oder
Schlußleuchten in der
Wirkung erheblich
beeinträchtigt oder Farbe
nicht vorschriftsmäßig    SM,VM
Leuchtscheibe fehlt        SM
Leuchtscheibe geringfügig
gesprungen                LM
Leuchtscheibe gesprungen
oder ausgebrochen          SM
Veränderung der
Streuscheibe (zB Lack
oder Folie)                SM,VM
offensichtlich falsche
Glühlampe                  SM,VM
ausgebleichte
Leuchtscheiben            LM
4.3      107      Bremsleuchten
4.3.1    107      Zustand und Funktion
alle Leuchten ohne
Funktion oder in der
Wirkung erheblich
beeinträchtigt            SM,GV
falsche Montage der
Leuchten                  SM,VM
Fehlt, Kraftwagen oder
Anhängern nicht paarweise
(ausgenommen
3. Bremsleuchte)          SM,VM
ohne Funktion              SM
Sichtbereich
beeinträchtigt durch
Anbauten                  SM,VM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
50% oder mehr der
Lichtquellen ausgefallen  SM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
weniger als 50% der
Lichtquellen ausgefallen  LM
4.3.2    107      Lichtfarbe und optischer
Wirkungsgrad
Farbe oder Glühlampen
nicht vorschriftsmäßig    SM,VM
offensichtlich falsche
Lampe                      SM,VM
Leuchtscheibe geringfügig
gesprungen                LM
Leuchtscheibe fehlt,
durchgehend gesprungen
oder ausgebrochen          SM
Leuchtscheibe
offensichtlich
nachträglich eingefärbt
(zB Lack oder Folie)      SM,VM
4.4      106      Fahrtrichtungsanzeiger
4.4.1    106      Zustand und Funktion
alle Leuchten ohne
Funktion oder in der
Wirkung erheblich
beeinträchtigt            SM,GV
eine fehlt, ohne Funktion
oder in der Wirkung
erheblich beeinträchtigt  SM
Erhebliche Abweichung
von den
Anbringungsvorschriften    SM,VM
Abdeckung durch Anbauten  SM,VM
Schaltfehler              SM
Warnblinklicht
(Warnblinkanlage)          LM,SM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
50% oder mehr der
Lichtquellen ausgefallen  SM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
weniger als 50% der
Lichtquellen ausgefallen  LM
4.4.2    106      Lichtfarbe und optischer
Wirkungsgrad
Farbe nicht
vorschriftsmäßig          SM,VM
Leuchtscheibe fehlt        SM
Leuchtscheibe geringfügig
gesprungen                LM
Leuchtscheibe durchgehend
gesprungen oder
ausgebrochen              SM
Veränderung der
Streuscheibe (zB Lack
oder Folie)                SM,VM
offensichtlich falsche
Glühlampe                  SM,VM
4.4.3    106      Schalterbeschädigt        LM
weder optische noch
akustische Anzeige        SM,VM
Schalter bleibt nicht in
Einschaltstellung          SM
Kontrolleinrichtung für
Anhängerbetrieb fehlt      LM,VM
4.4.4    106      Blinkfrequenzweniger als
60 oder mehr als
120 Perioden pro Minute    SM
4.5      102      Nebelscheinwerfer und
Nebelschlußleuchten
4.5.1    102)      Anbringung
109) nicht vorschriftsmäßig SM,VM
4.5.2    102      Zustand und Funktion
alle oder eine Leuchte
ohne Funktion oder in der
Wirkung beeinträchtigt    SM
Schaltfehler              SM
109      Nebelschlußleuchte
keine Kontrolleuchte      SM,VM
109      Schaltfehler              SM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
50% oder mehr der
Lichtquellen ausgefallen  SM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
weniger als 50% der
Lichtquellen ausgefallen  LM
4.5.3              Lichtfarbe und optischer
Wirkungsgrad
109      Farbe nicht
vorschriftsmäßig          SM,VM
102      Nebelscheinwerfer
falsch eingestellt        SM
102      Reflektor fehlt, blind,
verrostet                  SM
Streuscheibe fehlt,
durchgehend gesprungen
oder ausgebrochen          SM
Scheinwerfer innen
verschmutzt oder naß      SM
Streuscheibe verdreht
eingebaut                  SM
Scheinwerfer mit Licht
verschiedener Farbe        SM,VM
Veränderung der
Streuscheibe (zB Lack
oder Folie)                SM,VM
109      Nebelschlußleuchte
Veränderung der
Streuscheibe (zB Lack
oder Folie)                SM,VM
Streuscheibe fehlt,
durchgehend gesprungen
oder ausgebrochen          SM
4.6      110      Rückfahrscheinwerfer
4.6.1    110      Zustand und Funktion
alle oder eine Leuchte
ohne Funktion oder in der
Wirkung beeinträchtigt    SM
falsche elektrische
Schaltung                  SM
sonstige Mängel zB nicht
vorschriftsmäßig          LM,SM,
VM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
50% oder mehr der
Lichtquellen ausgefallen  SM
bei Leuchten mit
mehreren Lichtquellen:
weniger als 50% der
Lichtquellen ausgefallen  LM
4.6.2    110      Lichtfarbe und optischer
Wirkungsgrad
Farbe nicht
vorschriftsmäßig          SM,VM
blendet                    SM
4.7      108      Beleuchtung für das
hintere Kennzeichen fehlt,
ohne Funktion              LM
sonstige Mängel zB nicht
vorschriftsmäßig          LM,SM,
VM
weißes Licht nach hinten  SM
4.8      105      Rückstrahler
4.8.1    105      Zustand und Farbe
vorgeschriebene
Rückstrahler fehlen oder
sind verdeckt angebracht  SM,VM
Rückstrahler bei
Kraftwagen und Anhängern
nicht paarweise
angebracht                SM,VM
Farbe oder Form stimmt
nicht                      SM,VM
verdrehte Anbringung      SM
erhebliche Abweichung von
den
Anbringungsvorschriften    SM,VM
Rückstrahler geringfügig
gesprungen                LM
Rückstrahler durchgehend
gesprungen                SM
4.9      106      Funktionsanzeiger
vorgeschriebene
Funktionsanzeiger fehlen
oder sind nicht
funktionsfähig            LM,SM,
VM
4.10      111      Elektrische Verbindungen
zwischen ziehendem
Fahrzeug und Anhänger
oder Sattelanhänger
Verbindungseinrichtung
fehlt vollständig oder
teilweise                  SM
falsche Schaltung oder
Funktionsfehler in der
elektrischen Schaltung    SM
mangelhafte Verbindung
von elektrischen
Leitungen                  LM,SM
schadhafte Leitungen      SM
4.11      111      elektrische Leitungen
mangelhafte Verlegung      LM,SM
schadhaft                  SM
4.12                sonstige Leuchten und
rückstrahlende Flächen
Anbau bzw. Farbe
unzulässig                SM,VM
5                  Achsen, Räder, Reifen und
Aufhängungen
5.1                Achsen
5.1.1    312)      Achskörper
313)      Bruch                      GV
Achskörper angerissen,
verbogen, erhebliche
Korrosion                  SM,GV
unsachgemäße Reparatur    SM,GV
Gummielemente fehlen oder
funktionslos              SM
5.1.2    312)      Achsaufhängung
313)      ungenügende Befestigung,
erhebliches Spiel          SM,GV
Aufhängung ausgeschlagen
oder verformt              SM,GV
312      Vorderradgabel sichtbar
verzogen                  SM,GV
312)      Schwingenlagerung
ausgeschlagen              SM,GV
313)      Gummielemente fehlen oder
funktionslos              SM
Fangseil fehlt oder
unbrauchbar                SM
5.1.3    322      Federung, Stabilisator
Bruch, funktionslos        SM,GV
Beschädigung              SM
übermäßiger Verschleiß    LM,SM
Aufhängung oder
Befestigung ausgeschlagen  LM,SM,
GV
Befestigungen fehlen,
gebrochen, stark
korrodiert oder locker    SM,GV
unsachgemäße Veränderungen
am Fahrwerk Tieferlegung,
Unterschreitung der
Bodenfreiheit von 11 cm
ohne entsprechende
Genehmigung, Kontrollmaß
nicht eingehalten          SM,GV
5.1.4    323      Stoßdämpfer
fehlt                      SM,GV
Wirkungslosigkeit          SM,GV
Wirkungsbeeinträchtigung  LM,SM
Undichtheit                LM,SM
Kolbenstangenschutz
gebrochen oder defekt      LM
Befestigung locker oder
beschädigt                SM
5.1.5    311      Radlager
Beschädigung              SM,GV
zu großes Spiel            LM,SM
übermäßiges Spiel          GV
erhebliches Laufgeräusch  SM
5.2                Räder/Felgen und Reifen
5.2.1    402      Räder(Felgen)
Riß oder Bruch            GV
verbogene oder
beschädigte Räder          LM,SM
falsche
Radmuttern/Radschrauben    SM
einzelne
Radmuttern/Radschrauben
fehlen oder lose          SM,GV
Rad für das Fahrzeug
offensichtlich nicht
geeignet                  SM,GV
für den Reifen
offensichtlich zu große
oder zu kleine Felge      SM,GV
erhebliche Deformation
des Felgenhornes, starker
Schlag                    SM,GV
Felgenbohrungen
ausgeleiert oder
eingerissen                SM,GV
Spurverbreiterung mittels
Distanzbolzen oder
Distanzscheibe            SM,GV
Speichen locker oder
fehlen                    SM,GV
Sicherungen bei geteilten
Felgen fehlen oder
schadhaft                  SM
Felge nicht der
Genehmigung entsprechend  VM
5.2.2    401      Bereifung
Schäden                    SM,GV
Profiltiefe nicht
ausreichend                SM,GV
Reifen verschiedener
Bauart montiert            SM
Winterreifen nicht
achsweise                  SM
Spikesreifen nicht auf
allen Rädern              SM
unterschiedliche
Reifendimensionen          SM    Ausnahme:
unterdimensionierte              Genehmigt
Reifen in Bezug auf
Größe, Tragfähigkeit oder
Bauartgeschwindigkeit      SM,GV,
VM
Behinderung des Schwenk-
oder
Einfederungsbereiches auf
Grund zu großer
Reifendimension            SM,GV
Scheuerstellen am Reifen
und im Radkasten          SM,GV
Veränderung der größten
Breite des Fahrzeuges
(Reifen dürfen nicht über
die Kotflügel
hinausragen)              SM,VM
ECE-Zeichen fehlt          SM,VM
Reifen entsprechen nicht
der Genehmigung            SM,VM
Fzge M1, N1, O1, O2
PKW-Winterreifen (ausgen.
Spikesreifen) mit mehr
als 4 mm (Gürtelreifen)
bzw. 5 mm
(Diagonalreifen)
Profiltiefe nicht auf
allen Rädern              LM
fehlendes
Geschwindigkeitssymbol,
wenn
Geschwindigkeitsindex des
Winterreifens geringer
als die
Bauartgeschwindigkeit des
Fahrzeuges                LM,VM
nachgeschnittene Reifen
bei M1 oder L              SM
unsachgemäß
nachgeschnittene Reifen,
zB. Karkasse am                  bei Zwillings-
Nutengrund sichtbar        GV    bereifung,
wenn nur ein
Reifen
betroffen: SM
unregelmäßige Abnützung
der Lauffläche            LM
Reifen entlüftet,
erheblich zu geringer
Luftdruck                  LM,SM
5.3                Aufhängungen
5.3.1    312)      Traggelenk
313)      ungenügende Sicherung      SM
Spiel                      LM,SM
Gefahr des Lösens der
Verbindung                GV
Gummimanschetten fehlen
oder stark beschädigt      SM
5.3.2    312)      Quer-, Schräg- und
Längslenker
313)      Risse, verbogen, stark
korrodiert                GV
unsachgemäß repariert      SM,GV
Spiel                      LM,SM
ungenügende Befestigung,
erhebliches Spiel          SM,GV
6                  Fahrgestell, am
Fahrgestell befestigte
Teile
6.1                Fahrgestell oder
Fahrgestellrahmen und
daran befestigte Teile
6.1.1    301)      Rahmen und sonstige
tragende Teile
341)      Allgemeiner Zustand Bruch
oder Riß                  SM,GV
erhebliche Verbiegungen    SM,GV
302)      erhebliche
341)      Korrosionsschäden mit
wesentlicher Schwächung
der Bauteile              SM,GV
geringe
Korrosionsschäden, die
kein Erneuern des
Bauteils oder Verwendung
spezieller
Reparaturbleche erfordern  LM,SM
unsachgemäße Verbindungen  SM,GV
mehrere Rahmenniete oder
-schrauben gelockert oder
gebrochen                  SM,GV
Schäden bei einzelnen
Nieten oder Schrauben      LM
6.1.2    501      Abgasführungen und
Schalldämpfer
Auspuffanlage oder
Leitungen stark undicht    SM
Aufhängung beschädigt      SM
leicht undicht,
mangelhafte Befestigung    LM,SM
6.1.3    543)      Kraftstoffbehälter und
-leitungen
541)      undicht                    SM,GV
ungeeignete Befestigung
des Behälters              SM
mangelhafte Verlegung der
Kraftstoffleitung          LM,SM,
GV
Tankverschluß fehlt        SM,GV
Kraftstoffbehälter
deformiert                LM,SM
6.1.4    307      Abmessungen und Zustand
des Unterfahrschutzes und
Seitenunterfahrschutzes
bei Lastkraftwagen und
Anhängern in den
Abmessungen unzureichend  SM,VM
Befestigung lose          LM,SM
verbogen                  LM
6.1.5    401      Halterung des Ersatzrades
Befestigung lose          SM
Sicherung des Ersatzrades
fehlt                      SM
6.1.6              Verbindungseinrichtungen
am Zugfahrzeug, Anhänger
und Sattelanhänger
361      Fahrzeugverbindende
Einrichtungen
(Anhängekupplung,
Sattelkupplung)
schadhaft, in der
Funktion beeinträchtigt    SM,GV
übermäßiges Spiel
(Verschleißgrenze
überschritten)            SM,GV
unzureichende Befestigung  SM,GV
Sicherung defekt oder
fehlt                      GV
Typenschild fehlt          LM,VM
911      Zugeinrichtung am
Anhänger
Befestigung gelockert,
zu großes Spiel            SM,GV
schadhafte Sicherung der
Befestigung                SM,GV
Zuggabel/Zugrohr stark
verbogen oder angerissen  SM,GV
Zuggabel/Zugrohr
unzulässig oder
unsachgemäß
reparaturgeschweißt        SM,GV
Höheneinstellung fehlt
oder unzureichend          SM
Kugelpfanne nicht
arretierbar oder
sicherbar                  SM,GV
Sicherungsverbindung
fehlt oder unbrauchbar    SM
6.1.7              Abschleppeinrichtung
vo/hi
fehlt oder unbrauchbar
(falls erforderlich)      LM
6.2                Führerhaus und Karosserie
6.2.1              Allgemeiner Zustand
351      gefährdende Fahrzeugteile
innen oder außen          LM,SM,GV
nicht genehmigte
Veränderungen (Zu- oder
Anbauten)                  VM
307      Laderaumboden, Wände,
Rungen, Verschlüsse
ungenügende Befestigung    SM
starke Beschädigungen      SM
307      Laderaumplane, Gestell,
Verschlüsse
Spriegelgestell
beschädigt                LM,SM
unzureichende Befestigung  SM
Bordwandverschlüsse
schadhaft                  LM,SM
304      Korrosionsschäden an
tragenden Teilen          LM,SM
343      Radabdeckungen fehlen      SM
Radabdeckungen nicht
ausreichend wirksam        LM,SM
Spritzschutz                      für Fahrzeuge
fehlt oder ohne                  der Klassen
entsprechende                    N2 > 7,5 t, N3
Genehmigung                SM    und M3 mit
Genehmigung
nach dem
8. September
1999
6.2.2    307      Befestigung
Kippmechanismus des
Führerhauses beschädigt
oder ausgeschlagen        LM,SM
Sicherung fehlt oder
unzureichend              SM,GV
Niederspannvorrichtung
fehlt oder wirkungslos    SM
Hydraulik- oder
Druckluftteil undicht      LM,SM
Luftleiteinrichtungen
(Spoiler) unzureichende
Befestigung                LM,SM
6.2.3    306      Türen und Schlösser
unbeabsichtigtes Öffnen
möglich                    SM,GV
Tür fehlt                  SM,VM
Tür durchgerostet          LM,SM
Tür schließt schlecht      LM
Fronthaubenfanghaken
funktionslos oder fehlt    SM
Scharniere beschädigt      SM
6.2.4    304      Boden
Korrosionsschäden          LM,SM
6.2.5    342      Sitze
Sitzbefestigung
unzureichend              SM,GV
keine sichere
Lehnenbefestigung oder
Arretierung                SM,GV
nicht vorschriftsmäßige
Sitzausführung            SM
Sitzpolster schadhaft      LM
Haltegriffe fehlen oder
locker                    SM,VM
Kopfstütze fehlt oder
nicht arretierbar          SM,VM
701      Pedale oder
Betätigungseinrichtungen
Pedale nicht gleitsicher  LM
- sonstige Mängel          LM,SM
6.2.6    307      Trittstufen
Trittstufen oder
Einstiege
falsche Anbringung (zu
hoch)                      SM,VM
nicht gleitsicher          LM,SM
beschädigt                SM
6.3      324      Kraftübertragung (Motor,
Kupplung, Getriebe,
Kardanwelle,
Differenzial, Halbachsen)
Kupplung rutscht, nicht
lösbar                    SM,GV
Rückwärtsgang defekt      SM,GV
Risse (zB Hardyscheibe)    SM,GV
Starke Abnützung der
Gelenke und Lagerung      SM,GV
Gelenke locker oder
Befestigungsschrauben
fehlen                    SM,GV
Antriebswellenmanschetten
fehlen oder durchgehend
gerissen                  SM
7                  Sonstige Ausstattungen
soweit vorgeschrieben
7.1                Sicherheitsgurte
7.1.1    271      Sicherheit des Einbaus
lose                      SM
7.1.2    271      Zustand der Gurte
fehlen oder unbrauchbar    SM,VM
beschädigt                LM,SM
unzul. Anbringung          VM,SM
7.1.3    271      Betrieb
Retraktor nicht
funktionsfähig            SM
Schloß nicht
funktionsfähig            SM
Gurtstrammer
offensichtlich defekt      LM,SM
7.1.4    -        Airbag
deaktiviert/ausgebaut      LM
7.2      -        Feuerlöscher, falls
erforderlich
fehlt                      SM
Befestigung mangelhaft    LM,SM
Überprüfungsfrist
abgelaufen                LM,SM
Plombierung fehlt          SM
7.3      306      Schlösser und
Diebstahlsicherung
fehlt oder mangelhafte
Funktion                  SM,GV
7.4      002      Warndreieck
fehlt oder beschädigt      LM,VM
7.5      003      Verbandzeug
fehlt oder unvollständig  LM,VM
7.6      802      Unterlegkeil(e) für
Räder, falls erforderlich
fehlen, unbrauchbar        SM
Unterbringung mangelhaft  SM
7.7      201      Schallzeichen
funktionslos              SM
zu laut, zu leise          SM
Folgetonhorn (ausgen.
Einsatzfahrzeuge)          SM
falsche Lage der
Betätigungsvorrichtung    SM
Rückfahrwarner ohne            für Fahrzeuge der
Funktion, fehlt            SM  Klassen N2, N3, M3
Rückfahrwarner nicht
rückschaltbar              VM
7.8      261      Geschwindigkeitsmesser
funktionslos              SM
bei Krafträdern: Glas des
Geschwindigkeitsmessers
gesprungen                LM
7.9      261      Fahrtschreiber/
Kontrollgerät
(Vorhandensein und
Verplombung)
Einbauschild ungültig,
fehlt                      SM
-        offensichtliche Mängel an
der Verplombung des
Fahrtschreibers und/oder
der sonstigen
Sicherungseinrichtungen    SM
-        Prüfnachweis fehlt bzw.
offensichtliche
Abweichungen              SM,VM
7.9.1    -        Fahrtschreiber/
Kontrollgerät (Funktion)
offensichtlich falsche
oder mangelhafte
Aufzeichnung              SM
7.10      -        Geschwindigkeitsbegrenzer
nicht gemäß RiLi 92/6/EWG
eingebaut                  SM
Einbauschild ungültig,
fehlt                      SM
offensichtliche Mängel an
der Verplombung des
Geschwindigkeits-
begrenzers und/oder der
sonstigen
Sicherungseinrichtungen
gegen unbefugte Eingriffe
verletzt                  SM
Prüfnachweis fehlt bzw.
offensichtliche
Abweichungen              SM,VM
7.10.1    -        Geschwindigkeitsbegrenzer
(Funktion)
offensichtlich
mangelhafte Funktion      SM
7.11      111      Befestigung der Batterie
unsachgemäß, lose          SM
7.11.1    111      Batterietrennschalter
fehlt, Anbringung
mangelhaft, unwirksam      SM
7.12      543      Gasanlage
Betriebsbuch fehlt        SM
Nachweis der Genehmigung
fehlt                      SM
Eintragungen über
Überprüfung des
Flüssiggasbehälters
fehlen                    SM
Bedenken gegen die
Betriebssicherheit der
Gasanlage                  SM
7.13      701      Ständer-Fußrasten
Rückholfeder fehlt,
gebrochen oder zu schwach  GV
Kippständer fehlt oder
unbrauchbar                SM
Seitenständer
vorschriftswidrig          VM
Ständer in Fahrtstellung
nicht fixiert              SM
Fußrasten fehlen, stark
verbogen, nicht
arretierbar                SM
Fußrastenoberfläche glatt  LM
7.14      702      Kette
Locker                    SM,GV
unzulässig abgenützt      SM,GV
Kettenschloß unsachgemäß
montiert                  SM
Kettenritzel oder
Kettenrad stark abgenützt  SM,GV
Kettenritzel oder
Kettenrad offensichtlich
nicht serienmäßig          SM,VM
703      Kettenspannvorrichtung
fehlt                      SM,GV
Kettenspannvorrichtung
locker, beschädigt,
Sicherung fehlt            SM
704      Kettenschutz fehlt        SM,GV
Kettenschutz locker,
verbogen                  SM
7.15      801      Zapfwellenabdeckung
fehlt, gebrochen          LM,SM
7.16      307      Kipp- bzw.
Ladevorrichtung
Prüfnachweis fehlt        SM,VM
offensichtliche Mängel    LM,SM
Tragfähigkeitsschild fehlt VM
7.17      111      Anlaßvorrichtung
ohne Funktion              SM,GV
7.18      342      Haltegriffe
fehlt oder beschädigt      SM
7.19      543      Druckbehälter
-bescheinigungen fehlen    SM
7.20      401      Ersatzrad, falls
erforderlich
fehlt oder unbrauchbar    SM,VM
7.21      -        Kennzeichnungstafeln
fehlen, unbrauchbar        SM,VM
falsche Anbringung        LM,VM
7.22      -        Aufschriften/
Geschwindigkeitsschild
fehlt                      LM,VM
8                  Umweltbelästigungen
8.1      501      Lärmentwicklung
Auspuffanlage undicht,
schadhaft                  LM,SM
Originalanlage geändert,
ersetzt, Genehmigung
nicht nachgewiesen        VM
Stand- und/oder
Fahrgeräusch
offensichtlich erheblich
über dem zulässigen Wert  SM  Nahfeldpegel
(gemessen) um
mehr als 6 dB(A)
über dem
genehmigten Wert
GV  Nahfeldpegel
(gemessen) um
mehr als 12 dB(A)
über dem
genehmigten Wert
Sonstige lärmrelevante
Bauteile schadhaft,
fehlen                    SM
Lärmarmnachweis fehlt
oder abgelaufen            VM
8.2                Auspuffabgase
8.2.1  501    Kraftfahrzeuge mit Motoren mit Fremdzündung:
erforderliche Bauteile zur Emissionsminderung
schadhaft, fehlen zur Gänze oder
unvollständig                                  SM,GV
Auspuffanlage undicht, schadhaft                SM
565    übermäßige Rauchentwicklung                      SM
531    Zündanlage
Fliehkraftverstellung/Unterdruckverstellung/
Kondensator/Zündspule/Verteiler/Zündkabel/
Kerzenstecker/Kerze defekt                      SM
Zündkerze offensichtlich falscher Wärmewert      SM
Unterbrecher stark verschlissen                  SM
Unterdruckschläuche porös/undicht              LM,SM
Zündzeitpunkt mehr als 3 °abweichend
(Anmerkung: vom Sollwert bei
Herstellerangabe)                                SM
Schließwinkel mehr als 5 ° abweichend
(Anmerkung: vom Sollwert bei Herstellerangabe)  SM
542    Luftfilter
unsachgemäßbefestigt/lose                      LM,SM
Filtereinsatz fehlt oder nicht
funktionstüchtig                                SM
Filtereinsatz verschmutzt                      LM,SM
a.) Bei Kraftfahrzeugen mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen Fahrzeuge der Klasse L:
a.1) ohne moderne Abgasreinigungsanlage wie z. B.
Dreiwege-Katalysator mit Lambdasondenregelung *1)
561,562  a.1.1.) CO-Gehalt über dem vom Hersteller
angegebenen Wert bzw. wenn keine entsprechenden
Werte vorliegen über 3,5 Vol-%                        SM
564      a.1.2.) HC-Gehalt über dem vom Hersteller
angegebenen Wert bzw. wenn keine entsprechenden
Werte vorliegen über 600 ppm, sofern auf mangelnde
Verdichtung zurückzuführen                            SM
a.2.) mit moderner Abgasreinigungsanlage wie z. B.
Dreiwege-Katalysator mit Lambdasondenregelung *1)
561,562  a.2.1.) CO-Gehalt über dem vom Hersteller
angegebenen Wert                                      SM
Liegen hierzu keine Werte vor, gilt für
a.2.2.) CO-Gehalt im Leerlauf:
- Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung
nach dem 1. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den Grenzwerten der Richtlinie 70/220/EWG
idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO III) genehmigt wurden, bei einem Wert höher als 0,3 Vol.-% SM
- In allen anderen Fällen Wert höher als 0,5 Vol.-% SM
a.2.3.) CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ohne Last) von mindestens 2000 1/min:
- Für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach
dem 1. Juli 2002 oder solchen, welche gemäß den
Grenzwerten der Richtlinie 70/220/EWG idF. 98/69/EG
oder später geänderten Fassungen ( d.h. ab
EURO III) genehmigt wurden, bei einem Wert höher
als 0,2 Vol.-%                                        SM
- In allen anderen Fällen Wert höher als 0,3 Vol.-%    SM
563      a.2.4.) Lambda kleiner als 0,97 oder größer als
1,03                                                  SM
564      a.2.5.) HC-Wert über 60 ppm, sofern auf mangelnde
Verdichtung zurückzuführen                            SM
a.3.) mit On-Board-Diagnosesystemen (OBD)*1):
a.3.1.)  - bei Einschalten der Zündung leuchtet
OBD-Kontrollleuchte nicht                              SM
- bei laufendem Motor blinkt diese bzw. leuchtet
ständig                                              SM
a.3.2.) Bei Kraftfahrzeugen, welche mit On-Board-Diagnosesystemen ausgerüstet sind, kann alternativ zu den Prüfungen nach a.2.2. ein angemessenes Auslesen des OBD-Gerätes bei gleichzeitiger Prüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens des OBD-Systems erfolgen:
Abgassystem bzw. OBD-System funktioniert nicht ordnungsgemäß SM
*1) Anmerkung: ausgenommen Fahrzeuge mit Motoren mit Kurbelgehäusespülung
b.) Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L mit Motoren mit Fremdzündung, ausgenommen solche mit Kurbelgehäusespülung:
CO-Gehalt im Leerlauf höher als 4,5 Vol.-%                      SM
8.2.2.  502    Kraftfahrzeuge mit Motoren mit Selbstzündung:
erforderliche Bauteile zur Emissionsminderung
schadhaft, fehlen zur Gänze oder unvollständig  SM
Auspuffanlage undicht, schadhaft                SM
565    übermäßige Rauchentwicklung                      SM
542    Luftfilter
unsachgemäß befestigt/lose                    LM,SM
Filtereinsatz fehlt oder nicht
funktionstüchtig                                SM
Filtereinsatz verschmutzt                      LM,SM
c.) Messung der Abgastrübung:
c.1.) Gemessener Wert der Abgastrübung liegt um
0,5 m hoch -1 über dem vom Fahrzeughersteller
angegebenen Wert (Anmerkung: gemäß der
Richtlinie 72/306/EWG oder 77/537/EWG)                  SM
Überschreitet der um 0,5 m-1 erhöhte gemessene Wert
die Grenzen nach c.2., c.3. oder c.4. (wo zutreffend)  SM
Liegen vom Fahrzeughersteller keine Werte vor, gilt:
c.2.) für Kraftfahrzeuge mit Saugmotoren Absorptionsbeiwert
über 2,5 m hoch -1                                      SM
c.3.) für Kraftfahrzeuge mit Turbomotoren
Absorptionsbeiwert über 3,0 m hoch -1                  SM
c.4.) für Kraftfahrzeuge
- welche gem. den Grenzwerten Zeile B, Anh. I,
Abschnitt 5.3.1.4. der Richtlinie 70/220/EWG
idF. 98/69/EG oder später geänderten Fassungen (d.h.
ab EURO IV) genehmigt wurden oder
- welche zumindest gemäß den Grenzwerten Zeile B1,
Anh. I, Abschnitt 6.2.1. der Richtlinie 88/77/EWG idF. 1999/96/EG oder später geänderten Fassungen (d.h. ab EURO IV) genehmigt wurden oder
- mit erstmaliger Zulassung nach dem 1. Juli 2008:
Absorptionsbeiwert über 1,5 m hoch -1                  SM
c.5.) für Kraftfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor dem
1. Jänner 1980: mehr als 1 Bacharacheinheit über dem
Genehmigungswert                                        SM
Liegen hierzu keine Werte vor, gilt: mehr als
6 Bacharacheinheiten                                    SM
8.3      531      Funkentstörung
offensichtlich mangelhaft  SM
8.4      571      Flüssigkeitsverlust
Ölverlust
(kontinuierliche
Tropfenbildung)            LM,SM,
GV
Austritt gefährlicher
Flüssigkeiten              SM,GV
9                  zusätzliche Prüfpunkte
für Fahrzeuge, die der
Fahrgastbeförderung
dienen
9.1      -        Notausstieg(e)
(einschließlich Hammer
zum Einschlagen der
Scheiben),
Notausstiegshinweis-
schilder
fehlen                    SM
9.2      -        Heizung
ohne Funktion              SM
Gefahr durch Motorabgase  GV
9.3      -        Lüftung
ohne Funktion              SM
Gefahr durch Motorabgase  GV
9.4      -        Ausstattung der Sitze
Sitze mangelhaft
befestigt, beschädigt      SM
Sitzbezüge beschädigt      LM
Sitzplatzanzahl über der
genehmigten                GV,VM
9.5      -        Innenbeleuchtung
fehlt, ausgefallen        SM
einzelne Lampen
ausgefallen                LM
10        001      Identifizierung des
Fahrzeuges
10.1                Kennzeichentafeln
schlecht lesbar, umgebogen,
beschädigt                LM,SM
nicht fest oder nicht
ordnungsgemäß angebracht  LM,SM
10.2      001      Fahrgestellnummer
fehlt, unvollständig,
nicht lesbar, nicht
original                  SM,VM
10.3                Motortype
fehlt, unvollständig,
nicht lesbar, nicht der
Fahrzeuggenehmigung
entsprechend              SM,VM
Anmerkung:
Eintragung von “-” unter Spalte “Anlage 2” wenn Position nicht vorgesehen