BGBl. II Nr. 322/2009
Änderung der LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 6neu
Anlage 6
Ausbildungsrahmenplan für betriebseigene Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung
Ausbildungsdauer insgesamt: 20 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 8 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Beurteilung von Tierhaltungen
2. Übungen von Schlachttier- und Fleischkontrollen sowie von Probenentnahmen
3. Hygienisches Verhalten
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 12 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Rechtsvorschriften
2. Wirtschaftliche Bedeutung der Geflügel- und Kaninchenfleischproduktion
3. Tierproduktion und Tiertransport
4. Technischer Schlachtablauf und Hygieneregeln
5. Schlachttier- und Fleischuntersuchung
6. Hygienekontrollen