Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 322/2009

kundgemacht 02.10.2009 RIS↗
Änderung der LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 322/2009× zu LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung 218 § 0↗RIS↗
Anl. 6neu
in Kraft ab 03.10.2009 · idF BGBl. II Nr. 322/2009 Anl. 6↗RIS↗

Anlage 6

Ausbildungsrahmenplan für betriebseigene Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung

Ausbildungsdauer insgesamt: 20 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 8 UE

Ausbildungsinhalte:

1. Beurteilung von Tierhaltungen

2. Übungen von Schlachttier- und Fleischkontrollen sowie von Probenentnahmen

3. Hygienisches Verhalten

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 12 UE

Ausbildungsinhalte:

1. Rechtsvorschriften

2. Wirtschaftliche Bedeutung der Geflügel- und Kaninchenfleischproduktion

3. Tierproduktion und Tiertransport

4. Technischer Schlachtablauf und Hygieneregeln

5. Schlachttier- und Fleischuntersuchung

6. Hygienekontrollen