BGBl. II Nr. 142/2012
Änderung der Betriebsrats-Wahlordnung 1974, der Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974, der Betriebsratsfonds-Verordnung 1974, der Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat, der Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung und der Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Betriebsrats-Wahlordnung 1974, die Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974, die Betriebsratsfonds-Verordnung 1974, die Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat, die Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung und die Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 6geändertText, Tabelle (neu)
Anlage 6 (Zu § 27 der Vdg. Verordnung)
Beispiele für die Berechnung des Wahlergebnisses
Um die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallende Anzahl von Mandaten zu ermitteln, werden diese Summen zunächst nach ihrer Größe geordnet nebeneinander geschrieben, unter jede Summe wird die Hälfte derselben geschrieben, darunter das Drittel (der ersten Summe), dann das Viertel und so nach Bedarf weiter, wobei diese Zahlen zunächst unter Außerachtlassung eventueller Dezimalstellen als ganze Zahlen errechnet werden können.
Es ergibt sich also folgendes Bild:
A | B | C | Nun muss die Wahlzahl ermittelt werden; als solche gilt bei sieben | ||
210 | 112 | 18 | zu vergebenden Mandaten die siebentgrößte der so angeschriebenen | ||
1/2 = | 105 | 56 | 9 | Zahlen. | |
1/3 = | 70 | 37 | 6 | ||
1/4 = | 52 | 28 | 4 | ||
1/5 = | 42 | ||||
1/6 = | 35 | Dies ist hier die Zahl 42 (210, 112, 105, 70, 56, 52, 42). | |||
Auf jeden Wahlvorschlag entfallen nun so viele Mandate, als die Wahlzahl in der Summe der für ihn abgegebenen Stimmen enthalten ist.
Es entfallen also
Beispiel II: Gesamtzahl der gültigen Stimmen 189. Zahl der Mandate 5. Die Stimmen verteilen sich auf die einzelnen Wahlvorschläge wie folgt:
A | B | C | D | E | |
56 | 38 | 36 | 30 | 29 | |
1/2 = | 28 | ||||
Da die fünftgrößte Zahl der Stimmenanzahl des Wahlvorschlages mit den geringsten Stimmen entspricht (die Hälfte des ersten Wahlvorschlages ist bereits kleiner), ergibt sich, dass jeder Wahlvorschlag ein Mandat erhält.
Beispiel III: Gesamtzahl der gültigen Stimmen 184. Zahl der Mandate 5. Die Stimmen verteilen sich auf die einzelnen Wahlvorschläge wie folgt:
A | B | C | Wahlzahl ist bei fünf zu vergebenden Mandaten die fünftgrößte der | ||
106 | 52 | 26 | so angeschriebenen Zahlen. | ||
1/2 = | 53 | 26 | 13 | ||
1/3 = | 35 | 17 | 8 | ||
1/4 = | 26 | 13 | 6 | Dies ist hier die Zahl 26 (106, 53, 52, 35, 26). | |
Da auf jeden Wahlvorschlag so viele Mandate entfallen, als die Wahlzahl in der Summe der für ihn abgegebenen Stimmen enthalten ist, würden also entfallen
Da nur fünf Mandate zu vergeben sind und die unter Außerachtlassung eventueller Dezimalstellen errechnete Wahlzahl als Teilzahl in allen drei Wahlvorschlägen aufscheint, so ist die Wahlzahl auf Dezimalstellen zu errechnen.
A | B | C | |||
106 | 52 | 26 | = 26,00 | ||
1/4 = | 26,50 | 1/2 = | 26,00 | ||
Sohin ergibt sich, dass die Wahlzahl als fünfgrößte der angeschriebenen Teilzahlen (106, 53, 52, 35, 26,50) 26,50 ist.
Es entfallen somit
Beispiel IV: Gesamtzahl der gültigen Stimmen 184. Zahl der Mandate 5. Die Stimmen verteilen sich auf die einzelnen Wahlvorschläge wie folgt:
A | B | C | Wahlzahl ist bei fünf zu vergebenden Mandaten die fünftgrößte der | ||
106 | 53 | 25 | so angeschriebenen Zahlen. | ||
1/2 = | 53 | 26 | 12 | ||
1/3 = | 35 | 17 | 8 | ||
1/4 = | 26 | 13 | 6 | Dies ist hier die Zahl 26 (106, 53, 53, 35, 26). | |
Da auf jeden Wahlvorschlag so viele Mandate entfallen, als die Wahlzahl in der Summe der für ihn abgegebenen Stimmen enthalten ist, würden also entfallen
Da nur fünf Mandate zu vergeben sind und die unter Außerachtlassung eventueller Dezimalstellen errechnete Wahlzahl als Teilzahl in zwei Wahlvorschlägen aufscheint, so ist die Wahlzahl auf Dezimalstellen zu errechnen.
A | B | ||
106 | 53 | ||
1/4 = | 26,50 | 1/2 = | 26,50 |
Da auch bei einer unter Berücksichtigung der Dezimalstellen berechneten Wahlzahl beide Wahlvorschläge den gleichen Anspruch auf das fünfte Mandat haben, entscheidet zwischen beiden Wahlvorschlägen das Los.
Anmerkung