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BGBl. II Nr. 27/2019

kundgemacht 30.01.2019 RIS↗
Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019)
Kundmachung BGBl. II Nr. 27/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Post-Erhebungs-Verordnung (PEV 2019) neu § 0↗RIS↗
Anl. 6neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 27/2019 Anl. 6↗RIS↗

Anlage 6

Erhebungsbereich: Informationen über Paketzustelldienste

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl der Unterauftragnehmer

Anzahl

Jahr

Unterschieden nach Abholung, Sortieren, Transport, Zustellung

Angaben über die Merkmale der Paketzustelldienste, die von den fünf größten Unterauftragnehmern der Paketzustelldienstanbieter erbracht werden

Unterauftragnehmer

Jahr

Name und Tätigkeitsfeld unterschieden in Abholung, Sortieren, Transport, Zustellung

Namen aller Unterauftragnehmer von Paketzustelldienstanbietern

Unterauftragnehmer

Jahr

 

Öffentlich zugängliche, am 1. Januar jedes Kalenderjahres für Paketzustelldienste geltende Preislisten

 

1. Januar