Grundbegriffe (was ist Radon, Wirkungsweise, Vorkommen, Grundsätze im Schutz vor Radon);
BGBl. II Nr. 470/2020
Radonschutzverordnung – RnV
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Gefahren durch Radon (Radonschutzverordnung – RnV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 6neu
Anlage 6, zu Paragraph 15, Absatz 2 und 3 Ausbildung von Radonschutzbeauftragten
Ausbildung von Radonschutzbeauftragten im Ausmaß von mindestens acht Stunden:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungRechtliche Grundlagen (Strahlenschutzgesetz, Radonschutzverordnung);
- StrichaufzählungAufgaben der/des Radonschutzbeauftragten;
- StrichaufzählungDurchführung von räumlich bezogenen Radonmessungen (passive und aktive Messgeräte);
- StrichaufzählungDurchführung von personenbezogenen Radonmessungen (Personendosimetrie);
- StrichaufzählungRadonexposition von Arbeitskräften;
- StrichaufzählungRadonschutzmaßnahmen (bauliche Maßnahmen, betriebliche Maßnahmen);
- StrichaufzählungInformationen zu neuerlichen Erhebungen gemäß Paragraph 9,;
- StrichaufzählungHinweise zur Durchführung der Unterweisung von Arbeitskräften.