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BGBl. I Nr. 54/2024

kundgemacht 05.06.2024 RIS↗Parlament↗
Änderung des Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetzes sowie des Postmarktgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz und das Postmarktgesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 54/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG 2016) 110 § 0↗RIS↗
Anl. 6geändert
in Kraft 26.04.2017 – 05.06.2024 · idF BGBl. I Nr. 57/2017 · danach: BGBl. I Nr. 54/2024 Anl. 6↗RIS↗
in Kraft ab 06.06.2024 · idF BGBl. I Nr. 54/2024 Anl. 6↗RIS↗
… 6 unveränderte Absätze
Anlage 6
EU-Konformitätserklärung (Nr. XXX)1
1. Funkanlage (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
2. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung der Funkanlage zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann erforderlichenfalls eine hinreichend deutliche farbige Abbildung enthalten, auf der die Funkanlage erkennbar ist):
5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
Richtlinie 2014/53/EU zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1717, ABl. Nr. L 223 vom 11.09.2023 S. 1
gegebenenfalls weitere Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
… 10 unveränderte Absätze
6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, bezüglich derer die Konformität erklärt wird: Dabei müssen die jeweilige Kennnummer der angewandten Norm, die angewandte Fassung und gegebenenfalls das Ausgabedatum angegeben werden:
7. Falls zutreffend – Die Konformitätsbewertungsstelle … (Name, Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle) hat … (Beschreibung ihrer Mitwirkung) … und folgende EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt:
8. Falls vorhanden – Beschreibung des Zubehörs und der Bestandteile einschließlich Software, die den bestimmungsgemäßen Betrieb der Funkanlage ermöglichen und von der EU-Konformitätserklärung erfasst werden:
9. Zusatzangaben
Unterzeichnet für und im Namen von: …
(Ort und Datum der Ausstellung):
_____________
1 Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der EU-Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen
Schlagworte
Produktnummer, Typennummer, Chargennummer