BGBl. II Nr. 316/2023
Änderung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 6cgeändert
Anlage 6c
Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Länder inkl. Wien); Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Gemeinden)