BGBl. II Nr. 130/2009
Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule
Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 7/7geändertC II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL: Text · C: Text · C IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE: Text · C V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT: Schlussteil · III: Text, Schlussteil · III 6. BETRIEBSPRAKTIKUM: Text, Schlussteil · III 2. SEMINARE: Text · III B. Pflichtpraktikum: Text · III C. Freigegenstände und unverbindliche Ü…: Text · III D. Förderunterricht: Text
… 111 unveränderte Absätze
Anlage 7.7
AUFBAULEHRGANG FÜR TOURISMUS
Stundentafel *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. gruppe
____________________________________________________________________
A.1. Stammbereich
1. Religion 2 2 2 6 (III)
2. Sprache und Kommunikation:
2.1. Englisch 3 2 3 8 (I)
2.2. Weitere lebende
Fremdsprache *2) 3 3 3 9 (I)
2.3. Kommunikation und
Präsentation *3) 1 - - 1 III
3. Allgemeinbildung:
3.1. Deutsch 2 2 2 6 (I)
3.2. Geschichte und Kultur - - 3 3 III
3.3. Biologie und Ökologie - 2 - 2 III
3.4. Mathematik und
angewandte Mathematik 3 2 3 8 (I)
4. Tourismus, Wirtschaft und
Recht:
4.1. Tourismusgeografie und
Reisewirtschaft - - 2 2 III
4.2. Tourismus, Marketing und
Reisebüro 2 2 2 6 II
4.3. Betriebs- und
Volkswirtschaft - 3 2 5 II
4.4. Rechnungswesen und
Controlling *3) 2 2 2 6 I
4.5. Politische Bildung und
Recht - - 2 2 III
5. Ernährung und Gastronomie:
5.1. Ernährung 1 - - 1 III
5.2. Küchenorganisation und
Kochen 4 4 - 8 IV
5.3. Getränke 1 - - 1 III
5.4. Serviceorganisation und
Servieren 3 3 - 6 IV
6. Betriebspraktikum: 2 2 - 4 (Va)
7. Bewegung und Sport;
Sportliche Animation: 2 2 2 6 (IVa)
Wochenstundenzahl Stammbereich 31 31 28 90
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände des
schulautonomen
Erweiterungsbereiches gemäß
Abschnitt A.2. 16
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 106
____________________________________________________________________
A.2. Schulautonomer
Erweiterungsbereich *4)
(Schulautonome
Pflichtgegenstände)
1. Ausbildungsschwerpunkte:
*5) 2-5 3-5 3-6
1.1. Ausbildungsschwerpunkte
mit vorgegebenen
Inhalten:
Tourismus- und
Freizeitmanagement II
Hotel- und
Gastronomiemanagement II
1.2. Ausbildungsschwerpunkte
ohne vorgegebene
Inhalte: *6)
Fremdsprachenschwerpunkt I
IT-Schwerpunkt I
Fachtheoretischer
Schwerpunkt III
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Ausbildungsschwerpunkte 2-5 3-5 3-6 8-16
____________________________________________________________________
2. Seminare: *6)
Fremdsprachenseminar I
Betriebsorganisatorisches
Seminar I
IT-Seminar I
Allgemein bildendes Seminar III
Naturwissenschaftliches Seminar III
Persönlichkeitsbildendes
Seminar III
Fachtheoretisches Seminar III
Praxisseminar IV
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl Seminare 0-8
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Erweiterungsbereich 16
____________________________________________________________________
B. Pflichtpraktikum
Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt
in den III. Jahrgang
____________________________________________________________________
C. Freigegenstände und
unverbindliche Übungen *4)
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 72 unveränderte Absätze
- mobil und flexibel sein
- kritikfähig sein sowie
- eigenverantwortlich,
- sozial engagiert,
- kreativ,
- geschlechtergerecht,
- selbsttätig und
- unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung handeln können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhanges zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.
Absolventinnen und Absolventen der Hotelfachschule sind im I. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung”, „Getränke” und „Betriebspraktikum” sowie im I. und II. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenorganisation und Kochen” und „Serviceorganisation und Servieren” befreit.
Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für wirtschaftliche Berufe sind im I. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung” und “Getränke” und im I. und II. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenorganisation und Kochen” und „Serviceorganisation und Servieren” befreit.
Die Vorprüfung zur Reifeprüfung ist nur von Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschule, der Fachschule für Mode- und Bekleidungstechnik, der Handelsschule, von Hotel- und Gastgewerbeassistentinnen bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistenten sowie Reisebüroassistentinnen bzw. Reisebüroassistenten abzulegen; Restaurantfachfrauen bzw. Restaurantfachmänner haben nur im Prüfungsgebiet „Küchenorganisation und Kochen”, Köchinnen bzw. Köche nur im Prüfungsgebiet „Serviceorganisation und Servieren” eine Vorprüfung abzulegen.
Absolventinnen und Absolventen einer Lehre im Beruf Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann sind im I. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Getränke” sowie im I. und II. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Serviceorganisation und Servieren” befreit.
Absolventinnen und Absolventen einer Lehre im Beruf Köchin bzw. Koch sind im I. und II. Jahrgang vom Gegenstand „Küchenorganisation und Kochen” befreit.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
4. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
… 829 unveränderte Absätze
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 ENGLISCH
- gehörte und gelesene Informationen privaten, öffentlichen und berufsspezifischen Inhaltes verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
- selbst in der Lage sein, Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
- Informationstransfer sprachlich und grammatikalisch korrekt durchführen können;
- über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen und berufsspezifische Gespräche führen können;
- die Fachsprache des Tourismus und der Freizeitwirtschaft beherrschen und touristische Geschäftsfälle unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsbereichen erworbenen Wissens sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
- Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
- kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Entwicklungen darstellen und dazu Stellung beziehen können;
- über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
- sich der Bedeutung von Englisch als globales Kommunikationsmittel und der Wichtigkeit der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung bewusst sein;
- eine Argumentation logisch aufbauen und sich erfolgreich an Gesprächen und Diskussionen beteiligen können.
Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B2, wobei unter Voraussetzung zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu tourismusbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
- die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
- sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachler/innen ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- sich zu einem breiten Themenspektrum, insbesondere zu tourismusbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen, klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
- einfache gehörte und gelesene Informationen privaten, öffentlichen und berufsspezifischen Inhaltes verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
- selbst in der Lage sein, einfache Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
- die Grundstrukturen der Sprache beherrschen;
- über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
- Standardgespräche in Alltags- und Berufssituationen führen können;
- Geschäftsfälle des Tourismus und der Freizeitwirtschaft in einfacher Form unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsbereichen erworbenen Wissens sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
- Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
- kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Besonderheiten des jeweiligen Sprachraumes kennen;
- über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
- sich der Bedeutung der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung und des Nutzens der Kenntnis weiterer Fremdsprachen in Privat- und Berufsleben bewusst sein.
Das erreichte Niveau entspricht
- in der mündlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Independent Users B1, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
- in der schriftlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Elementary Users A22, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Independent Users B1 angestrebt werden soll.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können
- Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die sowohl mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung als auch mit berufsrelevanten Situationen und Inhalten zusammenhängen (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung);
- sich in einfachen, routinemäßigen sowie berufsrelevanten Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht;
- mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
- die verschiedenen Kommunikationsebenen kennen;
- Argumente, Gespräche und Präsentationen sowie Reden aufbauen, strukturieren und in unterschiedlichen Situationen praxisgerecht umsetzen können;
- zielgerichtete Verkaufs- und Konfliktgespräche führen können;
- sich auf die Partnerin/den Partner einstellen können;
- sich der Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen bewusst sein;
- eigene Stärken erkennen und einsetzen können;
- angemessenes Feedback geben und annehmen können;
- mit Lampenfieber und Redeangst umgehen können;
- die geeigneten Präsentationsmedien auswählen und einsetzen können.
3. ALLGEMEINBILDUNG
3.1. DEUTSCH
- sich im persönlichen und beruflichen Alltag unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren;
- schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten, wiedergeben und kritisch beurteilen können;
- Texte, insbesondere mit touristischem Anwendungsbereich, verfassen und adäquat gestalten können;
- sprachliche Kreativität textsortenspezifisch entwickeln und anwenden können;
- ausgehend von einem Grundwissen über deutschsprachige – insbesondere die österreichische - Literatur und Kultur am geistigen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck gesichert anwenden können;
- Nachschlagewerke, einschlägige berufsbezogene Informationsquellen und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen und Quellen angeben können.
3.2. GESCHICHTE UND KULTUR
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung fähig sein;
- Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktkultur fähig und bereit sein;
- über die historische Entwicklung des Tourismus Bescheid wissen;
- das kulturelle Erbe als Grundlage für den österreichischen Tourismus erkennen und nutzen können.
- die Rolle des Menschen im System Natur und im System Gesellschaft verstehen;
- den Wert eines gesunden menschlichen Körpers kennen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen können;
- Hygienemaßnahmen und Gesundheitsvorsorge im persönlichen und betrieblichen Umfeld setzen können;
- über eine umfassende Gesundheitsvorsorge für den Reisetourismus informieren können;
- über Grundkenntnisse der Ökologie verfügen sowie sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus setzen können;
- für aktuelle gesellschaftspolitische Probleme und Anliegen in den Bereichen Gesundheit, Genetik und Ökologie sensibilisiert sein und dazu begründet Stellung nehmen können.
- die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen und anwenden können;
- praxisorientierte Probleme mit Hilfe mathematischer Methoden und Modelle bearbeiten und durch selbständiges logisches Denken lösen können;
- algebraische und/oder grafische Ergebnisse problemorientiert interpretieren können;
- unter Einsatz moderner Technologien praxisbezogene Beispiele und Themenstellungen aus der Wirtschaft, dem Finanzwesen und den Naturwissenschaften numerisch lösen und grafisch darstellen können.
4. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT
- über topografische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- die touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmen und –mittel sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
- die Unternehmen der Reisewirtschaft kennen und nutzen und ihre Beziehungen zur Tourismusbranche verstehen;
- die Reisewirtschaft nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten können;
- die Bedeutung der Natur und Kultur touristischer Destinationen kennen;
- ein Bewusstsein für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einer Destination erlangen.
- die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
- die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;
- gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft erkennen können;
- die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;
- die Methoden des Marketings anwenden können;
- die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;
- kundenorientiert denken können;
- im Verkaufsgespräch überzeugen können;
- die Rechtsstellung der Beteiligten beim Vertrieb von touristischen Leistungen verstehen;
- fachbezogene aktuelle Online-Reservierungs- und Buchungssysteme bedienen können;
- Konzentrationsprozesse und Konzernbildung in der Touristik-Branche verstehen;
- Reiseangebote erstellen, kalkulieren und verkaufen können.
- sich der Bedeutung wirtschaftlicher Vorgänge und Zusammenhänge, ihrer Komplexität und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft eines Landes bewusst sein;
- Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation touristischer Betriebe kennen;
- unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung kennen;
- unternehmens- und betriebsorientiert denken und entscheiden können;
- die Grundsätze der Mitarbeiterinnenführung/Mitarbeiterführung und des Qualitätsmanagements anwenden können;
- Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen und verstehen;
- den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
- sich der Wechselwirkung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Leistungsfaktoren auf die Unternehmensführung bewusst sein;
- sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;
- die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;
- themenrelevante Medienberichte analysieren und kritisch beurteilen können;
- ein betriebswirtschaftliches Projekt im Team durchführen können;
- sich praxisgerecht bewerben können.
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen sowie die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
- die Systeme und Methoden der für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft spezifischen Kostenrechnung kennen und diese als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die internationalen und österreichischen Standards der Abrechnung von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen und anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;
- die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen sowie Bilanzen analysieren und interpretieren können;
- die Personalverrechnung unter Berücksichtigung tourismusspezifischer Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;
- die Aufgaben und Funktionen des operativen und strategischen Controlling kennen und Instrumente des operativen Controlling in Grundzügen anwenden können;
- eine einfache Budgetplanung für einen Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen können;
- die für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen und verbuchen können;
- die Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standard- und Anwenderprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
- die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;
- die in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffe aus der österreichischen Politik und Rechtspraxis erklären und in einschlägigen Diskussionen korrekt gebrauchen können;
- über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
- aktuelle politische und soziale Situationen und deren historische Wurzeln verstehen und zum Analysieren und kritischen Hinterfragen laufender Entwicklungen fähig sein;
- für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;
- die Bedeutung der persönlichen Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben sowie der Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung erkennen;
- die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.
5. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
5.1. ERNÄHRUNG
- die Bedeutung der Ernährung für die Gesundheit kennen;
- die Zusammensetzung ausgewählter Lebens- und Genussmittel und deren Auswirkung auf die Ernährung kennen;
- im Einkaufsprozess ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen können;
- die wesentlichen Grundlagen der Diätetik kennen;
- fachspezifische Software anwenden und Ergebnisse interpretieren können.
- über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;
- Arbeitsabläufe organisatorisch und ergonomisch richtig und nach geltenden Hygienestandards durchführen können;
- die Küchenabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können;
- Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;
- die erforderlichen Maschinen und Geräte rationell und sicherheitsbewusst handhaben können;
- in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
- qualitätsbewusst einkaufen und eine entsprechende Lagerführung durchführen können.
5.3. GETRÄNKE
- über grundlegende Kenntnisse über handelsübliche Getränke verfügen;
- die ernährungsphysiologische Bedeutung der Getränke kennen;
- die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken kennen.
- dem Berufsbild Restaurantfachfrau/Restaurantmann entsprechend die Serviceabläufe planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;
- den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;
- Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können.
6. BETRIEBSPRAKTIKUM
- ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;
- in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
- Führungsaufgaben wahrnehmen können;
- aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.
7. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
- aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
- die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;
- Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
- theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
- Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
- berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
- den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.
1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT
HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT
2. SEMINARE
B. Pflichtpraktikum
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
D. Förderunterricht