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BGBl. II Nr. 26/2026

kundgemacht 18.02.2026 RIS↗
Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung 2021
Verordnung des Bundesministers für Bildung sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft mit der die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 26/2026× zu BilDokV 2021×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bildungsdokumentationsverordnung 2021 (BilDokV 2021) 322 § 0↗RIS↗
Anl. 7geändertTabelle
in Kraft 01.09.2021 – 18.02.2026 · idF BGBl. II Nr. 401/2021 · danach: BGBl. II Nr. 26/2026 Anl. 7↗RIS↗
in Kraft ab 19.02.2026 · idF BGBl. II Nr. 26/2026 Anl. 7↗RIS↗
Anlage 7 zu § 22
Daten hinsichtlich sozioökonomischer Faktoren
1. Definition der Schnittstellen zwischen der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und der Datenbasis der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie jener der Leiterin oder des Leiters des IQS:
Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei im Zeichensatzformat UTF-8.
2. Die Attribute gemäß Z 3 bis 5 sind in folgenden Kategorien zu melden, sofern eine Re-Identifikation von Einzelpersonen ausgeschlossen ist:
2.1. Österreich gesamt, Bundesländer und Bildungsregionen
2.1.1 Schule gesamt
2.1.2. Schulart.
2.1.3. Schulstufe
2.1.4. Schulstufe nach Schulart
2.2. Schule und gegebenenfalls Schulcluster
2.2.1. Schule und gegebenenfalls Schulcluster gesamt
2.2.2. Schulart
2.2.3. Schulstufe pro Schule, bei mehr als einer Schulart ist sowohl der Gesamtwert pro Schulstufe als auch der Wert pro Schulart anzugeben.
2.2.4. Klasse bzw. Jahrgang pro Schule 2.2.4 Klasse bzw. Schulstufe pro Schule bzw. nächsthöhere Ebene
3. Sollte in den Kategorien gemäß Z 2 eine Re-Identifikation von Einzelpersonen nicht ausgeschlossen sein, so ist auf die nächsthöhere Aggregationsebene zu gehen.
3 4. Für die Kategorien gemäß 2.1 sind folgende Attribute und Werte zu verwenden:
Attribut
Wert
bl
mit der Bezeichnung für das Bundesland, in folgenden Ausprägungen:
„0“
Österreich gesamt
„1“
Burgenland
„2“
Kärnten
„3“
Niederösterreich
„4“
Oberösterreich
„5“
Salzburg
„6“
Steiermark
„7“
Tirol
„8“
Vorarlberg
„9“
Wien
b_reg
mit der Bezeichnung für die Bildungsregion (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Bildungsregionen)
sart
mit der Bezeichnung für die Schulart, in folgenden Ausprägungen
„vs_p“
Volksschule nur Primarstufe
„vs_s“
Volksschule nur Sekundarstufe
„vs“
Volksschule
„ms“
Mittelschule
„s_p“ „so_p“
Sonderschule nur Primarstufe
„s_si“ „so_si“
Sonderschule nur Sekundarstufe I
„s“ „so“
Sonderschule
„pts“
Polytechnische Schule
„ahs_n_b“ „ahs“
allgemein bildende Allgemeinbildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen
„ahs_u“
allgemein bildende Allgemeinbildende höhere Schule nur Unterstufe
„ahs_o“
allgemein bildende Allgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufe inkl. Oberstufenrealgymnasium
„ahs_b“ „ahs_lf“
allgemein bildende Allgemeinbildende höhere Schule nur Berufstätigenformen Oberstufe ohne Oberstufenrealgymnasium (Langform)
„ahs_org“
Allgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufenrealgymnasium
„bs“
Berufsschule
„bms_n_b“ „bms“
berufsbildende Berufsbildende mittlere Schule ohne Berufstätigenformen
„bms_b“ „bhs“
berufsbildende mittlere Berufsbildende höhere Schule nur Berufstätigenformen
„bhs_n_b“ „bmhs“
berufsbildende Berufsbildende mittlere und höhere Schule ohne Berufstätigenformen
„bhs_n_b“ „statut“
berufsbildende höhere Schule nur Berufstätigenformen mit eigenem Organisationsstatut
„bmhs_n_b“
berufsbildende mittlere und höhere Schule ohne Berufstätigenformen
schulstufe
mit der Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)
„s_o“
Schule mit eigenem Organisationsstatut
schulstufe
mit der Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)
4 5. Für die Kategorien gemäß 2.2 sind zusätzlich folgende Attribute und Werte zu verwenden:
Attribut
Wert
skz
mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)
oe-pr
mit der Angabe der Information, ob es sich um eine öffentliche „oe“ oder private „pr“ Schule handelt
klasse
mit der (schulüblichen) Bezeichnung der (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe
schulart_modus
mit der Angabe der überwiegenden Schulart
5 6. Folgende Attribute und Werte sind insofern zutreffend für jede Kategorie zu melden.
5.1. 6.1 Es sind jeweils die Anzahlen und Anteile pro Kategorie anzugeben, Ausnahmen sind gesondert angeführt, fehlende Werte sind gesondert anzugeben.
5.2. 6.2 Unter Bezugspersonen werden jene Personen verstanden, die aufgrund statistischer Verfahren einer Schülerin oder einem Schüler als „mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ermittelte“ Erziehungsberechtigte zugeordnet werden können. Direkte Ableitungen von leiblichen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind in der Datenbasis der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ nicht möglich. Als erste Bezugsperson (b1) wird, falls vorhanden, bevorzugt die weibliche Bezugsperson bezeichnet, als zweite Bezugsperson (b2), falls vorhanden, bevorzugt die männliche Bezugsperson. Sollten zwei gleichgeschlechtliche Bezugspersonen ermittelt werden, sind diese ebenfalls abgebildet. Kann eine Bezugsperson (b1 oder b2) oder können beide Bezugspersonen (b1 und b2) nicht ermittelt werden, sind diese unter den fehlenden Werten anzugeben. Werden bei Attributen Angaben zu beiden Bezugspersonen gefordert, hat bei Vorhandensein nur einer Bezugsperson die Angabe nur zu dieser zu erfolgen.
Attribut
Wert
schueler
mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden
zuzug
mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind
gebland
mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_child_poverty
mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:
die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_poverty
mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:
die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind
haushalt
mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben
bezugsperson0
Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1
Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1_m
Schülerinnen und Schüler, deren erste Bezugsperson männlich ist
bezugsperson_2
Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_2_w
Schülerinnen und Schüler, deren zweite Bezugsperson weiblich ist
bezugsperson_1_2
Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten
bezugsperson_1_2_g
Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen gleichgeschlechtlich sind
bildung_b1
höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„ps“
maximal Pflichtschule
„le“
Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“
Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“
Hochschule, Akademie
bildung_b2
höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„ps“
maximal Pflichtschule
„le“
Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“
Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“
Hochschule, Akademie
bildung_b1_b2
höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson
„ngp“
Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule
„ng“
Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“
„ps“
maximal Pflichtschule
„le“
Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“
Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“
Hochschule, Akademie
urbanisierungsgrad
mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission
schueler_bpk_ermittelt
Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte
einkommen_b1
mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“
20 %-Quantil
„q25“
25 %-Quantil
„q50“
Median
„q75“
75 %-Quantil
einkommen_b1
mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“
20 %-Quantil
„q25“
25 %-Quantil
„q50“
Median
„q75“
75 %-Quantil
einkommen_b2
mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“
20 %-Quantil
„q25“
25 %-Quantil
„q50“
Median
„q75“
75 %-Quantil
erw_status_b1
Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“
selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„e_a“
Erwerbsperson, arbeitslos
„r“
Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension
„s“
Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“
sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person
erw_status_b2
Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“
selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„a“
Erwerbsperson, arbeitslos
„r“
Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension
„s“
Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“
sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person
erw_status_b1_b2
Angaben zur Erwerbstätigkeit der beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:
„u“
Unterschiedlich
„u_v“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“
selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„a“
Erwerbspersonen, alle arbeitslos
„r“
Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension
„s“
Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“
Alle sonstige Nicht-Erwerbspersonen und sonstige arbeitslose Personen
erw_tage_b1
mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:
„q1“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im ersten Quartil
„q2“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil
„q3“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im dritten Quartil
„q4“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im vierten Quartil
erw_tage_b2
mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:
„q1“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im ersten Quartil
„q2“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil
„q3“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im dritten Quartil
„q4“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im vierten Quartil
erw_tage_b1_b2
mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:
„q1“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im ersten Quartil
„q2“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im zweiten Quartil
„q3“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im dritten Quartil
„q4“
die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im vierten Quartil
gebland_b1
mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_child_poverty_b1
mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_poverty_b1
mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_b2
mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_child_poverty_b2
mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_poverty_b2
mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind
gebland_b1_b2
mit der Angabe der Geburtsländer aller Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:
„oe“
alle Bezugspersonen haben als Österreich als Geburtsland
„uoe“
unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich
„noe“
keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
gebland_child_poverty_b1_b2
Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:
die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind und „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen
gebland_poverty_b1_b2
Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:
die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen
staat_b1
mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
staat_b2
mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
oe_b1_b2
mit der Angabe, ob eine oder alle Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen
„oe“
alle Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft
„uoe“
unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich
„noe“
keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft
6.3 Es sind ausschließlich Daten von Schulformen gemäß SchUG (nicht gemäß SchUG-BKV) zu melden.
Attribut
Wert
schueler
mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden
sprache
mit der oder den im Alltag gebrauchten Sprache(n) der Schülerinnen und Schüler in folgenden Ausprägungen gemäß Anlage 1 Z 4 Merkmale alltagssprache1 bis alltagssprache3
„1“
Angabe ausschließlich Deutsch
„2“
Angabe Deutsch sowie eine oder mehrere andere Sprache(n)
„3“
Angabe kein Deutsch
migrationshintergrund
mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen nicht in Österreich geboren wurden.
zuzug
mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind
gebland
mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
haushalt
mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben
bezugsperson0
Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1
Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_2
Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1_2
Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten
bildung_b1
höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„ps“
maximal Pflichtschule
„le“
Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“
Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“
Hochschule, Akademie
bildung_b2
höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„ps“
maximal Pflichtschule
„le“
Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“
Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“
Hochschule, Akademie
bildung_b1_b2
höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson
„ngp“
Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule
„ng“
Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“
„ps“
maximal Pflichtschule
„le“
Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“
Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“
Hochschule, Akademie
urbanisierungsgrad
mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission
urb_rur_typ
mit der Angabe der Urban-Rural-Typologie der Statistik Austria des Schulstandorts mit den Ausprägungen:
101
Urbane Großzentren
102
Urbane Mittelzentren
103
Urbane Kleinzentren
210
Regionale Zentren, zentral
220
Regionale Zentren, intermediär
310
Ländlicher Raum im Umland von Zentren, zentral
320
Ländlicher Raum im Umland von Zentren, intermediär
330
Ländlicher Raum im Umland von Zentren, peripher
410
Ländlicher Raum, zentral
420
Ländlicher Raum, intermediär
430
Ländlicher Raum, peripher
schueler_bpk_ermittelt
Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte
einkommen_b1
mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“
20 %-Quantil
„q25“
25 %-Quantil
„q50“
Median
„q75“
75 %-Quantil
einkommen_b2
mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“
20 %-Quantil
„q25“
25 %-Quantil
„q50“
Median
„q75“
75 %-Quantil
einkommen_b1_b2
mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen
„q20“
20 %-Quantil
„q25“
25 %-Quantil
„q50“
Median
„q75“
75 %-Quantil
erw_status_b1
Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“
selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„e_a“
Erwerbsperson, arbeitslos
„r“
Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension
„s“
Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“
sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person
erw_status_b2
Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“
selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„a“
Erwerbsperson, arbeitslos
„r“
Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension
„s“
Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“
sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person
erw_status_b1_b2
Angaben zur Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:
„u“
Unterschiedlich
„u_v“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„s_v“
selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“
unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit
„a“
Erwerbspersonen, alle arbeitslos
„r“
Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension
„s“
Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler
„so“
alle sonstigen Nicht-Erwerbspersonen und sonstigen arbeitslosen Personen
erw_tage_b1
mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in folgenden Ausprägungen:
0
Null Tage in Erwerbstätigkeit
1_bis_364
1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit
365
365 Tage (auch in Schaltjahren) in Erwerbstätigkeit
erw_tage_b2
mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in folgenden Ausprägungen:
0
Null Tage in Erwerbstätigkeit
1_bis_364
1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit
365
365 Tage (auch in Schaltjahren) in Erwerbstätigkeit
erw_tage_b1_b2
mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:
0
Null Tage in Erwerbstätigkeit
1_bis_364
1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit
365
365 Tage in Erwerbstätigkeit
366 bis 729
366 bis 729 Tage in Erwerbstätigkeit
730
730 Tage in Erwerbstätigkeit
epinc20
mit der Angabe des Anteils des Äquivalenzeinkommens, die unter dem unteren Quintil liegen
epinc20_KI_u
mit der Angabe des unteren Werts des epinc20 zugehörigen Konfidenzinterwalls
epinc20_KI_o
mit der Angabe des oberen Werts des epinc20 zugehörigen Konfidenzinterwalls
epinc_na
mit der Angabe der fehlenden Werte für das Äquivalenzeinkommen
gebland_b1
mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_b2
mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
gebland_b1_b2
mit der Angabe der Geburtsländer beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:
„oe“
beide Bezugspersonen haben Österreich als Geburtsland
„uoe“
unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich
„noe“
keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
gebland_s_b1_b2
mit der Angabe der Geburtsländer der Schülerin oder des Schülers sowie der Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:
„oe“
Die Schülerin und beide Bezugspersonen haben Österreich als Geburtsland
„oe1“
Die Schülerin und eine Bezugsperson haben Österreich als Geburtsland
„mig1“
Die Schülerin oder der Schüler und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
„mig2“
Die Schülerin oder der Schüler hat als Geburtsland Österreich und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
migx
Das Geburtsland der Schülerin bzw. des Schülers ist unbekannt und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
mig
Das Geburtsland der Schülerin bzw. des Schülers ist unbekannt und zumindest eine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich
staat_b1
mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
staat_b2
mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„oe“
Österreich
„eu“
Land der Europäischen Union, ohne „oe“
„int“
Land außerhalb der Europäischen Union
oe_b1_b2
mit der Angabe, ob eine oder beide Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen:
„oe“
beide Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft
„uoe“
unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich
„noe“
keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft
vollst_vorh
mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler für die alle Teilkomponenten der Ermittlung der sozioökonomischen Ausgangslage vorhanden sind.
Schlagworte
Ausbildungssemester