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Kundmachungen zu Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen××
BGBl
BGBl. Nr. 8/1959 Verordnung kundgemacht 12.01.1959
8. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung der Bundesregierung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen1