BGBl. III Nr. 1/2022
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 8geändertII. Verzeichnis der Kategorien: Tabelle
Anhang VIII
Kategorien größerer ortsfester Quellen
I. Einleitung
II. Verzeichnis der Kategorien
Kategorie | Beschreibung der Kategorie |
1 | |
2 | Sinteranlagen |
3 | Primär- und Sekundärbereich der Kupferproduktion |
4 | Stahlerzeugung |
5 | Schmelzanlagen der Sekundäraluminiumindustrie |
6 | Verbrennung fossiler Brennstoffe in Kesseln von Versorgungs- und Industrieunternehmen mit einer Wärmekapazität über 50 MWth |
7 | Kleinfeuerungsanlagen |
8 | Holzfeuerungsanlagen mit einer Wärmekapazität unter 50 MWth |
9 | Koksproduktion |
10 | Anodenproduktion |
11 | Aluminiumproduktion nach dem Söderberg-Verfahren |
12 | Anlagen zur Holzkonservierung, ausgenommen den Fall, dass diese Kategorie bei einer Vertragspartei nicht signifikant zu den PAK-Gesamtemissionen beiträgt (gemäß Anhang III) |
13 | Spezifische chemische Produktionsprozesse, bei denen unbeabsichtigt gebildete persistente organische Schadstoffe freigesetzt werden, insbesondere bei der Produktion von Chlorphenolen und Chloranil |
14 | Thermische Prozesse in der Metallindustrie, Verfahren auf Chlorbasis |
Schlagworte