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BGBl. Nr. 199/1946

kundgemacht 28.11.1946 RIS↗
199. Verordnung: Bestimmung von Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe.
Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 3. Oktober 1946 über die Bestimmung von Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe.
Kundmachung BGBl. Nr. 199/1946× zu Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe neu § 0↗RIS↗