Absatz eins,Zwischen österreichischen Bahnhöfen nördlich der Staatsgrenze bei Brenner (Brennero) und östlich der Staatsgrenze bei Innichen (San Candido) wird ein erleichterter Eisenbahndurchgangsverkehr im Durchzug durch Italien für Personen, Handgepäck, Reisegepäck und Güter (Eil- und Frachtgüter, lebende Tiere und Expreßgüter) eingerichtet. Als Durchgangsstrecke im Sinne des vorliegenden Übereinkommens gilt die italienische Eisenbahnstrecke zwischen der Staatsgrenze bei Brenner (Brennero) und der Staatsgrenze bei Innichen (San Candido) über Franzensfeste (Fortezza).
Das vorliegende Übereinkommen findet keine Anwendung auf Beförderungen im internationalen Verkehr.