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BGBl. Nr. 236/1949

kundgemacht 15.10.1949 RIS↗
236. Kundmachung: Beitritt Israels zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. September 1949, betreffend den Beitritt Israels zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
Kundmachung BGBl. Nr. 236/1949× zu Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 16.10.1949 · idF BGBl. Nr. 236/1949 Art. 1↗RIS↗

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde Israels zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (B. G. Bl. Nr. 97 aus 1949) am 24. Mai 1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt Israels daher am 23. Juni 1949 wirksam geworden.