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BGBl. Nr. 107/1950

kundgemacht 31.05.1950 RIS↗
107. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Personalvertretungen der mit behördlichen Aufgaben betrauten Angestellten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. April 1950, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Personalvertretungen der mit behördlichen Aufgaben betrauten Angestellten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Kundmachung BGBl. Nr. 107/1950× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu § 0↗RIS↗