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BGBl. Nr. 171/1950

kundgemacht 29.08.1950 RIS↗
171. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch Iran und den Beitritt der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1950, betreffend die Ratifikation des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch Iran und den Beitritt der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien.
Kundmachung BGBl. Nr. 171/1950× zu Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 30.08.1950 · idF BGBl. Nr. 171/1950 Art. 1↗RIS↗

Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Irans zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,) am 19. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 91 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Iran am 19. Mai 1950 in Kraft getreten.

Nach einer weiteren Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,) am 27. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.

Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien am 27. Mai 1950 in Kraft getreten.