BGBl. Nr. 22/1957
22. Notenwechsel zwischen dem Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten und dem italienischen Botschafter in Wien, betreffend die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade.
Notenwechsel zwischen dem Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten und dem italienischen Botschafter in Wien, betreffend die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu