BGBl. Nr. 214/1958
214. Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit.
PROTOKOLL ÜBER MILITÄRISCHE PFLICHTEN IN GEWISSEN FÄLLEN VON DOPPELTER STAATSANGEHÖRIGKEIT. UNTERZEICHNET IM HAAG, AM 12. APRIL 1930.
Änderungen durch diese Kundmachung
Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
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§ 0↗RIS↗
Art. 1neu