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BGBl. Nr. 92/1961

kundgemacht 06.04.1961 RIS↗
92. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. März 1961 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
Kundmachung BGBl. Nr. 92/1961× zu Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels×

Änderungen durch diese Kundmachung

Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels neu § 0↗RIS↗