BGBl. Nr. 266/1962
266. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiete der Bodenreform, soweit sie sich auf forstwirtschaftliche Grundstücke bezieht.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. August 1962, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiete der Bodenreform, soweit sie sich auf forstwirtschaftliche Grundstücke bezieht.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
„Maßnahmen der Bodenreform fallen auch dann unter die Kompetenzbestimmung des Artikel 12, Absatz eins, Ziffer 5, B.-VG., wenn sie sich auf forstwirtschaftliche Grundstücke beziehen.“