BGBl. Nr. 199/1964
199. Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser.
VERTRAG über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu