BGBl. Nr. 289/1964
289. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten der ehemaligen Landkreise in Österreich.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. Dezember 1964, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten der ehemaligen Landkreise in Österreich.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
„Die Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten der ehemaligen Landkreise in Österreich ist eine Angelegenheit der 'Organisation der Verwaltung in den Ländern' nach Artikel 12, Absatz eins, Ziffer eins, B.-VG.“