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BGBl. Nr. 373/1965

kundgemacht 30.12.1965 RIS↗
373. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Dezember 1965 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens
Kundmachung BGBl. Nr. 373/1965× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 31.12.1965 · idF BGBl. Nr. 373/1965 Art. 1↗RIS↗

„Die Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens ist gemäß Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 7, B.-VG. 'Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen' Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.“