BGBl. Nr. 373/1965
373. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Dezember 1965 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
„Die Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens ist gemäß Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 7, B.-VG. 'Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen' Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.“