BGBl. Nr. 40/1965
40. Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Ausdehnung des Amtssitzabkommens auf Beamte anderer Internationaler Organisationen, die der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit zugeteilt sind
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Ausdehnung des Amtssitzabkommens auf Beamte anderer Internationaler Organisationen, die der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit zugeteilt sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu