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BGBl. Nr. 52/1971

kundgemacht 12.02.1971 RIS↗
52. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung eines Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz gegen den Baulärm (Baulärmgesetz)
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Jänner 1971 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung eines Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz gegen den Baulärm (Baulärmgesetz)
Kundmachung BGBl. Nr. 52/1971× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 13.02.1971 · idF BGBl. Nr. 52/1971 Art. 1↗RIS↗

„Die Erlassung von Gesetzen zur Verhinderung eines die öffentliche Ordnung störenden Baustellenlärmes fällt, soweit es sich um Bauführungen handelt, die von den Bauordnungen erfaßt werden, gemäß Artikel 15, Absatz eins, B-VG in die Zuständigkeit der Länder.“