BGBl. Nr. 493/1975
493. Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Schleching
Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Schleching
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Am Grenzübergang Schleching werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.