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BGBl. Nr. 342/1977

kundgemacht 04.07.1977 RIS↗
342. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über die wechselseitige Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Staaten
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über die wechselseitige Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Staaten
Kundmachung BGBl. Nr. 342/1977× zu Gewerblicher Rechtsschutz - Registrierung von Marken (China)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerblicher Rechtsschutz - Registrierung von Marken (China) neu § 0↗RIS↗