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BGBl. Nr. 401/1979

kundgemacht 25.09.1979 RIS↗
401. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem der Internationaler Organisation für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektrotechnischen Industrie „INTERELEKTRO“
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. Juli 1979 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Internationalen Organisation für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektrotechnischen Industrie „INTERELEKTRO“
Kundmachung BGBl. Nr. 401/1979× zu Emblem, Bezeichnung, Abkürzung – INTERELEKTRO×

Änderungen durch diese Kundmachung

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung – INTERELEKTRO neu § 0↗RIS↗