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BGBl. Nr. 412/1980

kundgemacht 19.09.1980 RIS↗
412. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. August 1980 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
Kundmachung BGBl. Nr. 412/1980× zu Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD×

Änderungen durch diese Kundmachung

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 20.09.1980 · idF BGBl. Nr. 412/1980 Art. 1↗RIS↗

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in vier Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnungen in drei Sprachen sowie dessen Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.