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BGBl. Nr. 558/1983

kundgemacht 25.11.1983 RIS↗
558. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Niederösterreich und an den Landeshauptmann der Steiermark
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. November 1983 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Niederösterreich und an den Landeshauptmann der Steiermark
Kundmachung BGBl. Nr. 558/1983× zu Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Niederösterreich und an den LH der Steiermark×

Änderungen durch diese Kundmachung

Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Niederösterreich und an den LH der Steiermark neu § 0↗RIS↗