Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 309/1985

kundgemacht 25.07.1985 RIS↗Parlament↗
309. Teilweise Zurücknahme des österreichischen Vorbehaltes zu Artikel 21 Absatz 5 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
Teilweise Zurücknahme des österreichischen Vorbehaltes zu Artikel 21 Absatz 5 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
Kundmachung BGBl. Nr. 309/1985× zu Auslieferungsübereinkommen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auslieferungsübereinkommen neu § 0↗RIS↗