BGBl. Nr. 158/1986
158. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. März 1986 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Nach Mitteilung des Direktors der Donaukommission hat Rumänien am 18. Juni 1981 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission Bundesgesetzblatt Nr. 249 aus 1965,) hinterlegt.