Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 585/1986

kundgemacht 29.10.1986 RIS↗
585. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Griechischen Regierung über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Griechischen Regierung über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
Kundmachung BGBl. Nr. 585/1986× zu Betrieb von Amateurfunkstellen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Betrieb von Amateurfunkstellen neu § 0↗RIS↗