Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 9/1986

kundgemacht 10.01.1986 RIS↗
9. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf, durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Dezember 1985 über die Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf, durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 9/1986× zu VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Etsdorf - Haitzendorf×

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Etsdorf - Haitzendorf neu § 0↗RIS↗