Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 483/1987

kundgemacht 06.10.1987 RIS↗
483. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. September 1987 über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 483/1987× zu VfGH-Aufhebung - Verordnung der Marktgemeinde Gratkorn×

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung - Verordnung der Marktgemeinde Gratkorn neu § 0↗RIS↗