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BGBl. Nr. 62/1987

kundgemacht 13.02.1987 RIS↗
62. Kundmachung: Aufhebung der Z 1 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Jänner 1987 über die Aufhebung der Z 1 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 62/1987× zu VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Bregenz×

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Bregenz neu § 0↗RIS↗