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BGBl. Nr. 90/1987

kundgemacht 17.03.1987 RIS↗
90. Kundmachung: Aufhebung der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt, durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Feber 1987 über die Aufhebung der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt, durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 90/1987× zu VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Eisenstadt×

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Eisenstadt neu § 0↗RIS↗