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BGBl. Nr. 235/1988

kundgemacht 17.05.1988 RIS↗
235. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. April 1988 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien
Kundmachung BGBl. Nr. 235/1988× zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 18.05.1988 · idF BGBl. Nr. 235/1988 Art. 1↗RIS↗

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse schließt im Knoten Kaisermühlen bei km 5,32 an den Bestand an, überbrückt anschließend das Mühlwasser, verläuft sodann westlich der Bahnlinie der ÖBB Wien-Süd-Laa an der Thaya zur Anschlußstelle Stadlau, unterführt in der Folge die vorgenannte Bahnlinie der ÖBB und endet mit der Anschlußstelle Hirschstetten bei km 8,995 Anmerkung eins, ).

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Anschlußstellen Stadlau und Hirschstetten aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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Anmerkung eins, : von km 8,690 bis km 8,995 durch Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1990, abgeändert)