BGBl. Nr. 318/1988
318. Beschluß 1/88 des Gemischten Ausschusses EWG/EFTA „gemeinsames Versandverfahren“
BESCHLUSS 1/88 des Gemischten Ausschusses EWG/EFTA „gemeinsames Versandverfahren“ zur Änderung der Anlagen I, II und III zum Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Die Anlage römisch eins zum Übereinkommen wird wie folgt geändert:
Anmerkung, es folgt der Text der Änderung)