BGBl. Nr. 676/1988
676. Kundmachung: Aufhebung einer Regelung der Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien und deren Ausschuß durch den Verfassungsgerichtshof wegen Gesetzwidrigkeit
Kundmachung des Bundesministers für Justiz vom 2. Dezember 1988 über die Aufhebung einer Regelung der Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien und deren Ausschuß durch den Verfassungsgerichtshof wegen Gesetzwidrigkeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu