Absatz eins,Die österreichische Post anerkennt die Gültigkeit der Briefmarken, die von der Post des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens herausgegeben werden.
BGBl. Nr. 447/1989
447. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Souveränen Malteser-Ritter-Orden über Postdienste
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SOUVERÄNEN MALTESER-RITTER-ORDEN ÜBER POSTDIENSTE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Allgemeiner Grundsatz
- Absatz 2,Die österreichische Post befördert Briefe und Postkarten, die mit Briefmarken gemäß Absatz 1 freigemacht sind, nach den Bestimmungen dieses Abkommens innerhalb des Staatsgebietes der Republik Österreich.