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BGBl. Nr. 18/1990

kundgemacht 11.01.1990 RIS↗
18. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Kundmachung BGBl. Nr. 18/1990× zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Pakistan)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Pakistan) neu § 0↗RIS↗