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BGBl. Nr. 268/1990

kundgemacht 29.05.1990 RIS↗
268. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Mai 1990 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zur Durchführung des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit
Kundmachung BGBl. Nr. 268/1990× zu Soziale Sicherheit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Soziale Sicherheit neu § 0↗RIS↗