BGBl. Nr. 5/1990
5. Vereinbarung über den Handel mit bestimmten Textilprodukten zwischen der Türkei und Österreich samt Anhängen
VEREINBARUNG ÜBER DEN HANDEL MIT BESTIMMTEN TEXTILPRODUKTEN ZWISCHEN DER TÜRKEI UND ÖSTERREICH
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu