Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 3 Südost Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf wie folgt bestimmt:
BGBl. Nr. 673/1991
673. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn und der B 16 Ödenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn und der B 16 Ödenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn und der B 16 Ödenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
- Ziffer eins
Die neu herzustellende Zu- und Abfahrtsstraße („Zubringer Wulkaprodersdorf“) der Anschlußstelle Wulkaprodersdorf beginnt bei km 0,20 an dem bereits bestehenden Zubringer zum Knoten Eisenstadt, überführt anschließend die B 50 Burgenland Straße und die Bahnlinie der ÖBB Abzweigung Parndorf Ort-Wulkaprodersdorf, umfährt Wulkaprodersdorf und bindet bei km 3,245 in die B 16 Ödenburger Straße bei deren km 46,492 (neu) ein.
- Ziffer 2Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 16 Ödenburger Straße wird im Bereich der Gemeinde Wulkaprodersdorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 46,343 (alt/neu) und bindet nach der Einbindung des „Zubringers Wulkaprodersdorf“ bei km 46,516 (alt)/km 46,541 (neu) wieder in den Bestand ein.
- Ziffer 3Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Wulkaprodersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1 091 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.