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BGBl. Nr. 172/1992

kundgemacht 31.03.1992 RIS↗
172. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement zur Durchführung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement zur Durchführung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze
Kundmachung BGBl. Nr. 172/1992× zu Auswirkungen grenznaher Flugplätze (Schweiz)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auswirkungen grenznaher Flugplätze (Schweiz) neu § 0↗RIS↗