BGBl. Nr. 29/1992
29. Verordnung: Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinde Eben im Pongau
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend eine Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinde Eben im Pongau
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu