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BGBl. Nr. 555/1992

kundgemacht 04.09.1992 RIS↗
555. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
Kundmachung BGBl. Nr. 555/1992× zu Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol neu § 0↗RIS↗